Süddeutsche Zeitung

Landkreis Dachau:Alte Öfen dürfen wieder qualmen

Das Landratsamt Dachau erlaubt die Wiederinbetriebnahme von bereits stillgelegten Holzöfen, wenn dadurch Erdgas gespart wird.

Wer ein Haus mit Gasheizung hat, der darf einen Holzofen, der eigentlich schon stillgelegt werden musste, wieder in Betrieb nehmen. Das hat das Landratsamt Dachau mittels Allgemeinverfügung erlaubt, allerdings muss man einen solchen Fall dort dann auch melden. Außerdem ist die Nutzung bis 31. August 2023 begrenzt.

"In allen Bereichen werden aktuell Energieeinsparmöglichkeiten ermittelt und umgesetzt," erläutert Landrat Stefan Löwl (CSU). "Wir bereiten uns gerade umfassend auf den kommenden Winter vor. Wenn das Gas knapp werden sollte, müssen wir bereits jetzt Vorsorge treffen und Gas einsparen." Mit der Allgemeinverfügen könnten nun - sollte ein entsprechender Holzofen vorhanden sein - Gasheizungen länger ausgeschalten bleiben beziehungsweise mit geringerer Leistung betrieben werden, so Löwl weiter.

In der Vergangenheit mussten Holzfeuerungsanlagen aus dem Betrieb genommen wurden, wenn sie die Grenzwerte für Feinstaub nicht mehr eingehalten haben. Im Jahr 2014 hatten Eigentümer die Möglichkeit, beim Schornsteinfeger eine Erklärung abzugeben. Darin verpflichteten sie sich, den Ofen nicht mehr zu nutzen, sofern es keine Notsituationen gibt. Schon damals war die Notsituation mit einem möglichen Stromausfall oder Katastrophenfall definiert worden. Wer jetzt seinen Ofen wieder in Betrieb nehmen will, muss auch diese Erklärung von 2014 im Landratsamt vorlegen.

Die Ausnahmezulassung gilt aktuell nur für besagte Fälle, in denen Gas eingespart werden kann. In allen anderen Fällen, also wenn die Heizungen mit Öl oder Fernwärme betrieben werden, dürften die Holzöfen erst genutzt werden, wenn es zu einem Ausfall dieser Heizungen kommt.

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