Dachau:Gericht entscheidet über Windrad

Das Landratsamt will den Bau der Anlage bei Pellheim noch nicht genehmigen - dagegen hat die Ziegelei Hörl & Hartmann Widerspruch eingelegt. Jetzt steht ein Klageverfahren bevor.

Von Robert Stocker

Dachau: Das Windrad bei Etzenhausen hinter der Ziegelei Hörl & Hartmann.

Das Windrad bei Etzenhausen hinter der Ziegelei Hörl & Hartmann.

(Foto: joergensen.com)

Über den von der Ziegelei Hörl & Hartmann geplanten Bau eines Windrads bei Pellheim wird wohl die Justiz entscheiden. Auf Betreiben der Stadt Dachau erließ das Landratsamt einen Rückstellungsbescheid für das Projekt. Begründung: Erst müssten die 14 beteiligten Gemeinden die gemeinsame Planung für die Standorte von Windkraftanlagen zu Ende bringen. Gegen den Bescheid hat das Unternehmen jetzt im Eilverfahren Widerspruch eingelegt. Das Landratsamt bereitet sich auf ein Klageverfahren vor. In einigen Wochen muss das Verwaltungsgericht klären, ob die Aussetzung des Genehmigungsverfahrens rechtens ist. Im Fall des Windrads in Etzenhausen hatte dies das Gericht abgelehnt.

Die Planung der Konzentrationsflächen für Windkraftanlagen wird derzeit von allen Gemeinderäten im Landkreis behandelt. Sie musste nach dem Beschluss des Verwaltungsgerichts, die vorgesehenen Windkraftflächen seien zu klein, geändert werden. Der Dachauer Stadtrat stimmte dem neuen gemeinsamen Flächennutzungsplan inzwischen zu. Das geplante Windrad von Hörl & Hartmann würde aber auch nach der neuen Planung nicht auf einer Konzentrationsfläche liegen. Zu geringe Abstände zur Wohnbebauung, der Schutz der Lehmabbauflächen für die Ziegelei und eine Trassenvariante der geplanten Umgehungsstraße von Dachau sprechen aus Sicht des zuständigen Planungsbüros dagegen. Die Stadt setzt also darauf, das Windrad mit dem Flächennutzungsplan verhindern zu können, wenn er rechtskräftig geworden ist. So lange soll das Genehmigungsverfahren ausgesetzt werden. "Wir haben beantragt, das Verfahren Hörl ein Jahr lang zurückzustellen", sagt Rechtsamtsleiter Anton Putz. "Die Planungen sollen fortgeführt werden."

Das Landratsamt erließ am 26. Februar einen Bescheid, um das Projekt zurückzustellen. "Das Verfahren liegt jetzt auf Eis", sagt Nicole Paulin, Leiterin der Abteilung Umwelt am Landratsamt. Gegen diesen Bescheid legte das Unternehmen einen Eilantrag ein, um den Sofortvollzug zu verhindern. Der Antrag ging beim Landratsamt am Freitag der vorvergangenen Woche ein. Die Behörde hat vier Wochen Zeit, sich auf das Klageverfahren vorzubereiten. Die Rückstellung des Genehmigungsverfahrens soll die Planung der Gemeinden sichern. "Die Voraussetzungen dafür liegen vor", ist sich Paulin sicher. "Jetzt steht der Flächennutzungsplan wieder auf dem Prüfstand des Verwaltungsgerichts." Schon im Fall des Windrads in Etzenhausen hatte die Stadt Dachau versucht, das Genehmigungsverfahren mit Hinweis auf die laufende Planung zurückzustellen. Doch das Verwaltungsgericht und später auch der Verwaltungsgerichtshof waren der Ansicht, dass die Planung keine Basis für eine Rückstellung sei. Das Landratsamt hob daraufhin den Bescheid auf. Die Stadt erhob dagegen Klage, zog sie später aber wieder zurück. Sie war so gut wie aussichtslos.

Trotz des Widerstands der Behörden will das Unternehmen Hörl & Hartmann an dem Windrad festhalten. "Das Projekt entspricht dem Ziel der Energiewende, Strom dort zu erzeugen, wo er verbraucht wird", sagt Firmenchef Matthias Hörl. Er hält es für paradox, dass den Unternehmen durch die EEG-Umlage Kosten auferlegt werden, gleichzeitig aber Bemühungen, die Energiewende voranzutreiben, auf kommunaler Ebene blockiert werden. Der Strom, der von dem 206 Meter hohen Windrad produziert wird, soll den Strombedarf der Ziegelei zu einem signifikanten Anteil decken. Die Anlage wäre nach den Worten Hörls eine sichere Kalkulationsgrundlage und für das Unternehmen von existenzieller Bedeutung. "Es wird wohl einen Gerichtstermin geben", sagt Hörl. Das Unternehmen erhalte viel Zuspruch aus der Bevölkerung. "Viele sagen, dass wir dran bleiben sollen."

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