Dachau:Geldauflage für streitbaren Fahrgast

Das Amtsgericht Dachau hat das Verfahren gegen einen 32-jährigen Dachauer, der sich wegen Körperverletzung verantworten musste, gegen eine Zahlung von 1500 Euro eingestellt. Die Staatsanwaltschaft legte dem Mann zur Last, nach dem Volksfest einen Taxi-Fahrer geschlagen zu haben. Dies bestritt der Angeklagte. Es sei lediglich zu einer verbalen Auseinandersetzung gekommen. Bereits im Auto sitzend habe der Dachauer den Verdacht geschöpft, dass der aus München kommende Taxifahrer für das Stadtgebiet Dachau keine Beförderungserlaubnis hatte. Er ließ sich sodann zurück zu einer Bar bringen, wo es zum Streit kam. Amtsrichter Lukas Neubeck klärte den Mann auf, dass auch Taxifahrer aus München am Straßenrand stehende Personen transportieren dürfen. Ob sich der 32-Jährige tatsächlich einer Körperverletzung schuldig gemacht hat, konnte das Gericht nicht zweifelsfrei feststellen. Der Angeklagte stimmte der Einstellung des Verfahrens gegen eine Zahlung von 1500 Euro schließlich zu. Er hatte in der Vergangenheit schon einmal einen Taxifahrer geschlagen, wofür er auch verurteilt wurde.

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