Dachau:Bürger protestieren gegen Windrad in Webling

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Das geplante Windrad der Ziegelei stört die Anwohner in Pellheim. Sie fordern mehr Transparenz vom Landratsamt.

Von Petra Schafflik, Dachau

Gegen das Windrad, das die Ziegelei Hörl & Hartmann bei ihrem Betrieb in Webling installieren möchte, regt sich massiver Protest. Bürger aus Pellheim, die in direkter Nachbarschaft des geplanten Windkraft-Standorts leben und sich in einer Bürgerinitiative (BI) zusammenschlossen, kritisieren in einem offenen Brief an Landrat Stefan Löwl (CSU) die Genehmigungsbehörde. Im Verfahren fehle Bürgernähe und Information. Besonders ärgert die Bürger, dass die Windanlage in Webling nur eine Chance hat, weil sie rechtlich als Nebenbetrieb der Ziegelei gilt. Ein eigenständiges Windrad wäre so nahe an Pellheim oder Prittlbach nach aktueller Rechtslage nicht zulässig. "Diese Ungleichbehandlung stört mich", sagt Wilhelm Metz von der BI.

Kritik kommt auch von der Gemeinde Hebertshausen, die ihr Entwicklungspotenzial beschränkt sieht. "Mehr Transparenz" hätte sich Bürgermeister Richard Reischl (CSU) gewünscht. Der Landrat verwahrt sich gegen die Vorwürfe. Die Behörde sei "immer wieder mit den Bürgern im Gespräch gewesen". Obwohl das Genehmigungsverfahren dies nicht vorsieht, hätten sich die Mitarbeiter mit Anregungen der Bürger "intensiv auseinander gesetzt." Den Protest kann Löwl nachvollziehen. "Dass Windräder immer bei den direkt Betroffenen negativ gesehen werden, ist verständlich." Doch gegen die Vorwürfe von mangelnder Bürgerbeteiligung bei der geplanten Windanlage in Webling verwahrt sich Löwl. Ein Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung sei für Windkraftprojekte mit weniger als fünf Anlagen nicht vorgesehen. Nur wenn der Antragsteller selbst ein solches Verfahren nach dem Vorbild von Bauleitplanungen einfordert, kann die Behörde dies vornehmen. Für das Windrad in Webling gilt: Das Unternehmen "könnte, aber will nicht".

Keine Umweltverträglichkeitsprüfung

Von der BI wie von der Gemeinde Hebertshausen wird auch kritisiert, dass keine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) vorgenommen worden ist. Tatsächlich habe die Voruntersuchung ergeben, dass eine UVP nicht notwendig ist, "da keine erheblichen nachteiligen Umwelteinwirkungen zu befürchten sind", sagt Löwl. So steht es auch in der Bekanntgabe, die im Amtsblatt Anfang Dezember veröffentlicht wurde. Kein Verständnis für diese Entscheidung hat Bürgermeister Reischl, sein Gemeinderat hatte zuletzt im Juli nachdrücklich die Umweltverträglichkeitsprüfung gefordert. Auch wenn formal entbehrlich, "könnte die UVP freiwillig gemacht werden, das würde mehr Transparenz schaffen", so Reischl. Deutlicher wird sein Stellvertreter Martin Gasteiger (FW), der zahlreiche erboste Bürger am Telefon hatte. "Ich bin sauer auf das Landratsamt." Eine UVP sei "so teuer auch nicht", hätte aber eine sachliche Argumentationsbasis geschaffen.

Zweifel kommen von den Kritikern aus Pellheim wie Hebertshausen auch am artenschutzrechtlichen Gutachten. Es gebe klare Hinweise, dass im Umfeld der geplanten Windmühle der geschützte Rotmilan lebe, Jäger bestätigten dies, sagt Wilhelm Metz. Doch die Sichtung des Greifvogels allein genügt nicht, um die Genehmigung für eine Windanlage zu verweigern, sagt Alexander Wolfseder, Leiter des Naturschutzreferats im Landratsamt. Voraussetzung ist nach dem bayerischen Winderlass, dass der Rotmilan einen Brutplatz im 1000-Meter-Umkreis der geplanten Windmühle hat und von dort durch den Anlagenstandort zu seinen Nahrungsbiotopen fliegt.

Dem Mäusebussard droht keine Gefahr

Für Webling hatte ein Artenschutzgutachten zunächst keine Hinweise auf den Rotmilan ergeben, doch ortskundige Vogelspezialisten meldeten einen möglichen Horst-Baum, so Wolfseder. Die genetische Untersuchung der dort gefundenen Schalen zeigte aber, dass kein Rotmilan, sondern "mit 98,5 prozentiger Wahrscheinlichkeit" ein Mäusebussard in dem Nest brütet. Eine Vogelart, die dem Windradbau nicht entgegensteht. "Der Mäusebussard ist nicht kollisionsgefährdet", so Wolfseder. Der Naturschutzreferent bezweifelt nicht, dass der Rotmilan im Umfeld von Webling lebt und gesichtet wird, "aber es fehlt der Brutnachweis."

Keine gute Nachricht für die Gegner, die ein Windrad in 800 Meter Entfernung zu ihren Häusern nicht wollen, wie sie betonen. Sie fordern, der Landrat solle den ihrer Ansicht nach vorhandenen Abwägungsspielraum nicht zugunsten des Unternehmens, sondern "bürgerorientiert" nutzen. Löwl sagt, seine Behörde werde nach Abwägung aller Stellungnahmen eine sachlich fundierte Entscheidung treffen - pro oder contra Windrad. "Diese kann dann gerichtlich angefochten werden."

© SZ vom 17.12.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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