Süddeutsche Zeitung

Dachau:Freude über das Nerling-Urteil

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KZ-Gedenkstättenleiterin begrüßt Strafe für rechtsextremen Blogger

"Ich bin wirklich froh, dass auch das Landgericht München II die Verharmlosung beziehungsweise Leugnung des Nationalsozialismus auf dem Gelände der KZ-Gedenkstätte Dachau als völlig inakzeptabel betrachtet." Mit diesen Worten begrüßte die Historikerin und Gedenkstättenleiterin Gabriele Hammermann das Urteil im Berufungsprozess gegen den rechtsextremen Videoblogger Nikolai Nerling. Die 6. Kammer des Landgerichts verurteilte nach zwei Prozesstagen am Freitag Nerling wegen Holocaust-Leugnung zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen à 40 Euro und bestätigte damit das Urteil des Amtsgerichts Dachau vom Dezember 2019. Im Februar war der selbsternannte "Volkslehrer" aus Berlin mit einem Begleiter zur Gedenkstätte gereist, um einen Videostreifen gegen den "Schuldkult" zu drehen, wie Rechtsextreme das Gedenken an die Naziopfer verunglimpfend bezeichnen. Eine Referentin, die ihn erkannte, verhinderte das und alarmierte Mitarbeiter der Gedenkstätte, die Nerling und seinen Begleiter vom Gelände wiesen und die Polizei riefen. Zuvor hatte Nerling Schülern und Schülerinnen noch sinngemäß erklärt, sie sollten nicht alles glauben, was ihnen hier erzählt wird.

"Den Referenten, Mitarbeitern und Schülern, die hier als Zeugen ausgesagt und zu einer Verurteilung beigetragen haben, danke ich sehr herzlich", kommentierte Hammermann die Entscheidung des Landgerichts. Ebenfalls in diesem Sinn äußert sich der Direktor der Stiftung Bayerische Gedenkstätten und Vizepräsident des Bayerischen Landtags, Karl Freller: "Die Leugnung von Nazi-Verbrechen, Hass und Verachtung dürfen in unserer Gesellschaft keine Chance haben. Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der KZ-Gedenkstätte Dachau danke ich ausdrücklich für ihr entschiedenes Vorgehen." Das Urteil, so Freller, setze ein klares und eindeutiges Zeichen. Die KZ-Gedenkstätte Dachau sei ein maßsetzender Ort des Gedenkens. Sie sei zugleich eine internationale Stätte der Bildung und Begegnung. In keiner Weise dürften hier rechtsradikale Auftritte geduldet oder gar junge Menschen eingeschüchtert oder davon abgehalten werden, sich mit dem Thema Holocaust auseinanderzusetzen, so Freller. Vom Vorwurf des Hausfriedensbruches wurde Nerling freigesprochen, da das Dokument des entsprechenden Strafantrags nicht aufzufinden war. Sein Kameramann wurde nicht wegen Volksverhetzung verurteilt, er erhielt wegen Hausfriedensbruch eine Geldstrafe, die sich auf 1500 Euro beläuft (50 Tagessätze).

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SZ vom 01.12.2020 / sz
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