Acht Windräder drehen sich bereits im Landkreis Dachau, damit liegt er in der Region München klar an der Spitze. Der Titel Windkraft-Musterknabe könnte auch noch eine Zeitlang bleiben: Wie das Landratsamt mitteilt, hat die Behörde zwei weiteren Windparks mit insgesamt neun Anlagen die immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen erteilt. Um wirklich gebaut zu werden, müssen die Projekte freilich noch weitere Hürden nehmen.
Die beiden neuen Windparks werden in den Gemeinden Röhrmoos und zwischen Sulzemoos und Schwabhausen entstehen. Beide befinden sich, wie das Landratsamt betont, in Vorranggebieten für Windenergie.
Der „Windpark Vierkirchner Holz“ nördlich von Röhrmoos und südlich von Vierkirchen umfasst vier Windräder, die auf die Gemarkungen Röhrmoos, Biberbach und Schönbrunn verteilt sind.
Die Planung betreibt die Projektentwicklungsgesellschaft Vierkirchner Holz GmbH, in der die entsprechenden Waldbesitzer, die Stadtwerke Dachau, der Münchner Windkraft-Entwickler Beermann Energiesysteme, die Viktoria-von-Butler-Stiftung sowie die Gemeinden Röhrmoos und Vierkirchen vertreten sind. Für den späteren Betrieb wird daraus eine Betreibergesellschaft, zu der dann auch die Genossenschaft Bürgerenergie Dachauer Land und die Bürgergenossenschaft Röhrmoos-Vierkirchen gehören.
Insgesamt fünf Anlagen sind unter dem Titel Windpark Dachau zusammengefasst. Vier davon stehen in einem Wald östlich von Sulzemoos, eine nördlich von Schwabhausen.
Die Windräder sollen eine Gesamthöhe von je 262 Meter haben
In beiden Windparks werden laut Landratsamt Windkraftanlagen des Typs Enercon E-175 EP5 E2 aufgestellt, die eine Nabenhöhe von je 174,5 Meter und eine Gesamthöhe von je 262 Meter aufweisen. Die Nennleistung einer jeden Anlage liegt bei sieben Megawatt.
Seit Juni vergangenen Jahres liegen die Genehmigungsanträge zur Bearbeitung im Landratsamt Dachau. Wie es in der Mitteilung heißt, lägen den Genehmigungen „umfangreiche Verfahren und Gutachten zu Grunde“, in denen zahlreiche Fachstellen viele fachliche und rechtliche Aspekte prüfen mussten. Als Beispiele werden Belange des Immissionsschutzes wie Lärmemissionen und Schattenwurf, das Luftrecht, Baurecht, Natur-, Landschafts- und Artenschutz sowie das Forstrecht und der Brandschutz genannt.
So enthielten die Genehmigungsbescheide auch vielfältige Nebenbestimmungen, die bei Errichtung und Betrieb der Anlagen zu beachten seien, heißt es weiter. Nun aber müssen die Projekt-Planer erst einmal den nächsten Schritt schaffen und bei einer Stromausschreibung der Bundesnetzagentur einen Zuschlag bekommen.

