Dachau:Diebstahl aus Sucht

Das Amtsgericht spricht einen 37-Jährigen frei, der sich im Discounter Waren im Wert von 130 Euro in die Taschen gestopft hat.

Von Benjamin Emonts, Dachau

Der Fall schien eindeutig nach der Beweisaufnahme am Dachauer Amtsgericht: Ein 37-jähriger Dachauer stopfte sich im Dezember 2014 in einer Aldi-Filiale regelrecht seine Taschen voll und versuchte Waren im Wert von 130 Euro zu stehlen. Ein Ladendetektiv, dem der Diebstahl aufgefallen war, stellte den Mann, nachdem er an der Kasse lediglich für Toilettenpapier und Joghurts bezahlt hatte. Es kam zu einer körperlichen Auseinandersetzung und mehreren Fluchtversuchen des 37-Jährigen. Bevor die zu Hilfe gerufene Polizei den Ladendieb festnehmen konnte, biss dieser dem Detektiv so stark in die Hand, dass der Mann blutete und einen Monat lang unter Schmerzen litt. Die Anklage lautete daher auf räuberischen Diebstahl in Tateinheit mit Körperverletzung.

Das Schöffengericht Dachau sprach den geständigen 37-Jährigen nun trotz der eindeutigen Beweislage frei. Ein Gutachter attestierte dem Mann vor Gericht eine zur Tatzeit nicht ausschließbare schwere Depression, die zu einem vollständigen Verlust der Steuerungsfähigkeit und damit zur Schuldunfähigkeit des Mannes geführt haben könnte. Die Depression äußere sich insbesondere in einem mangelnden Selbstwertgefühl, das durch die zum Tatzeitpunkt bestehende Arbeitslosigkeit womöglich noch gesteigert worden sei. Die Kleptomanie und das beim Stehlen unplanvolle, teils dilettantische Vorgehen des Mannes spreche für eine "Selbstbestrafungstendenz im Rahmen der Depression".

In der Therapie, in die sich der einschlägig vorbestrafte Mann inzwischen begeben hat, mache er gute Fortschritte. Der 37-Jährige war im Jahr 2002 von Afrika nach Deutschland geflüchtet. In seinem Heimatland durchlebte der Mann eigenen Angaben zufolge eine traumatische Kindheit und Jugend. Von seinem Vater sei er damals an einen Onkel abgegeben worden, der ihn jahrelang unter widrigsten Umständen als Haussklave missbraucht haben soll. Richter Tobias Bauer und die Schöffen sprachen den Afrikaner wegen nicht ausschließbarer Schuldunfähigkeit frei.

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