Dachau:Der Fremdkörper

Vor 25 Jahren erlaubte Dachau eine Wohnsiedlung direkt am ehemaligen Konzentrationslager. Jetzt verwehrt der Stadtrat einem Eigentümer den Bau eines Doppelhauses, weil man die Gedenkstätte schützen will

Von Helmut Zeller, Dachau

Vordergründig ging es im Bauausschuss des Dachauer Stadtrats um einen einfachen Bauantrag. Tatsächlich aber konfrontiert er die Kommunalpolitik mit den erinnerungspolitischen Sünden der Vergangenheit - in Dachau und im Freistaat Bayern. Der Eigentümer eines Grundstücks an der Karl-Riemer-Straße will ein Doppelhaus mit Garagen errichten. Das Areal neben etwa 30, bereits in früherer Zeit erbauten Wohnhäusern grenzt direkt an die KZ-Gedenkstätte und einen Wachturm des ehemaligen Lagers an. Die Gedenkstättenleitung lehnt das Vorhaben aus nachvollziehbaren Gründen ab, der Bauausschuss hat den Antrag einstimmig zurückgewiesen - aber damit dürfte die Geschichte noch nicht zu Ende sein.

Um sie ganz zu verstehen, muss man weit in die Nachkriegsgeschichte Dachaus zurückgehen. In den Jahren 1957 und 1960 wurden die ersten zwei Häuser der späteren Wohnsiedlung südwestlich vom Wachturm genehmigt; das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege hatte keine Einwände, solange "die vorgesehene Bebauung zu keiner Störung und Beeinträchtigung des ehemaligen KZ-Lagers führt". Auch die staatliche Schlösser- und Seenverwaltung, die sich damals um die Orte des Naziterrors kümmerte, stimmte nach anfänglichen Bedenken zu. Die Mehrheitsgesellschaft - in Dachau wie in ganz Deutschland - wollte nicht an die Vergangenheit erinnert werden und nichts von einem Gedenkort auf dem Gelände des Konzentrationslagers wissen. Erst 1965 kam es zur Eröffnung der KZ-Gedenkstätte, erstritten von ehemaligen Häftlingen im Comité des International de Dachau (CID) und der deutschen Lagergemeinschaft.

Grundstück an der Gedenkstätte

Blick aus der Gedenkstätte auf die Häuser in der Karl-Riemer-Straße. Links vom Turm befindet sich hinter der Mauer das letzte freie Grundstück.

(Foto: Niels P. Jørgensen)

Kaum jemand nahm in jener Zeit Anstoß an der Nutzung des Geländes durch eine Firma für Betonbauteile, als Standort für eine Betonmischanlage oder, von 1962 bis 1990, für eine Werkhalle. Proteste wurden aus inzwischen gegründeten Zeitgeschichtsvereinen laut, als 1990 nur fünf Meter von Mauer und Stacheldraht entfernt 29 Eigenheime "Am Römerhain" errichtet wurden. Damals baute auch der betreffende Bauherr ein Wohnhaus, in dem Glauben, er könne später auf dem angrenzenden Grundstück in seinem Besitz ein zweites Haus errichten. Die damalige Gedenkstättenleiterin Barbara Distel bezeichnete die Siedlung als einen "sehr massiven drastischen Schritt", der den Charakter der Gedenkstätte dann auch erheblich verändert hat.

Die Besucher, jährlich mehr als 800 000 Menschen aus dem In- und Ausland, betreten seit 2005 die Gedenkstätte durch das historische Jourhaus, durch das die Häftlinge gehen mussten. Auf dem Weg entlang der Würm dorthin passieren die Besucher die Neubausiedlung. Ein irritierender Anblick, wie die Gedenkstättenleiterin Gabriele Hammermann feststellt. Seit 2005 könnten die Besucher, so Hammermann, erstmals die Topografie des früheren Konzentrationslagers in seiner ganzen Dimension erfassen. Mit einer Ausnahme: "Der Fremdkörper", die Siedlung auf der Südseite der Lagermauer, wie die Stadtverwaltung erklärt. Das Bauamt folgt dem Urteil Hammermanns: Der sogenannte Römerhain im Schatten der ehemaligen Lagermauer und des Wachturms störe die Wahrnehmung des Areals. "Durch das beantragte Bauvorhaben werden Spannungen zwar nicht wesentlich, aber jedoch zumindest weiter verstärkt." Dieser Auffassung schließt sich heute, nach 25 Jahren, auch das Landesamt für Denkmalpflege an.

Dachau: Blick vom Wachturm an der Würm nahe der Karl-Riemer-Straße aus auf Bunker und Verwaltungsbau.

Blick vom Wachturm an der Würm nahe der Karl-Riemer-Straße aus auf Bunker und Verwaltungsbau.

(Foto: Niels P. Jørgensen)

Mit diesem Argument hat der Bauausschuss nun das Bauvorhaben aus gutem Grund abgelehnt - aber so einfach kommt die Kommunalpolitik nicht von ihren Sünden los. Für das Areal gibt es keinen rechtskräftigen Bebauungsplan, das Bauprojekt ist deshalb nach Paragraf 34 zu beurteilen - danach, ob es sich in die Umgebung einfügt. Und das tut es zweifelsohne, wenn man nur die Siedlung im Auge hat. So argumentiert der Rechtsanwalt des Bauherren. Und weiter: Im Bebauungsplan sei die Stadt damals, Ende der Achtziger Jahre, ganz selbstverständlich von einem Baurecht für zwei Anwesen seines Mandanten ausgegangen. Sonst hätte die Verwaltung doch nicht zwei Hausnummern vergeben, erklärt der Anwalt. Im Kanal-Herstellungsbescheid hatte die Stadt 1991 auch gleich mal 7393, 36 DM gefordert und dabei eine realisierbare Geschossfläche von 568 Quadratmetern Größe - zwei Häuser - zugrunde gelegt.

Der Bebauungsplan wurde übrigens nicht rechtskräftig, weil er nicht öffentlich bekannt gemacht wurde. Im Grunde dreht sich die Argumentation des Eigentümers um eine Frage: Warum soll gerade er die Versäumnisse der Stadt und der Behörden heute ausbaden? "Der Umgang mit dem historischen Erbe hat sich hin zu einer Versöhnungs- und Erinnerungspolitik entwickelt", schreibt die Verwaltung. Damals war man noch weit davon entfernt: Als Ende der Achtziger Jahre die Firma auf dem Gelände ihren Betrieb einstellte, hätte der Stadtrat das Areal doch von einer Wohnbebauung freihalten können.

Über die rechtliche Seite zeigten sich einige Stadträte im Ausschuss besorgt. Rainer Rösch (ÜB) fragte, ob denn ein Baurecht überhaupt verwirken könne? Claus Weber (FW) befürchtete Schadensersatzforderungen an die Stadt. Bauamtsleiter Michael Simon beruhigte: Es sei ja kein Schaden entstanden. Oberbürgermeister Florian Hartmann (SPD) blieb gelassen: "Am Ende wird das Gericht entscheiden." Wenn beide Parteien nicht zu einem Kompromiss finden. Das dürfte aber schwierig werden, denn der einzige Ausweg, der sich böte, scheint blockiert. Der Freistaat könnte das Grundstück kaufen und es unbebaut lassen. Aber so üppig ist der Etat der Stiftung Bayerische Gedenkstätten auch wieder nicht. Simon zufolge kann man da auch nicht auf das Landesamt für Denkmalpflege hoffen. Und die Stadt selbst? Darüber wurde nicht gesprochen.

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