Dachau:Bordell darf bleiben

Seit 1974 gibt es das Bordell "Cleopatra" in der Karl-Benz-Straße im Gewerbegebiet Dachau-Ost. Eine Schließungsverfügung der Stadt hat das Verwaltungsgericht nun abgelehnt.

Walter Gierlich

Dachau:  Der Sexclub Cleopatra II im Gewerbegebiet Dachau-Ost.

 Der Sexclub Cleopatra II im Gewerbegebiet Dachau-Ost.

(Foto: DAH)

- Die Stammkunden von Dachaus ältestem Bordell können aufatmen, sie müssen nicht auf andere Etablissements ausweichen. Das Verwaltungsgericht München hat den Klagen des Hausbesitzers und des Betreibers gegen das von der Stadt verfügte Verbot des "Club Cleopatra" stattgegeben. Der Betrieb in dem seit 1974 bestehenden Bordell in der Karl-Benz-Straße im Gewerbegebiet Dachau-Ost kann fortgeführt werden, obwohl es für die Bordellnutzung in all den Jahren keine Genehmigung gegeben hat. Eine schriftliche Begründung der Entscheidung liegt noch nicht vor, doch ein Sprecher des Gerichts deutete an, dass wohl das lange Bestehen des Betriebs ausschlaggebend gewesen sein dürfte.

"Mein Mandant hat auf voller Linie gewonnen", sagte Hubert Schorr, der Anwalt von Betreiber Reiner Harjes, erfreut. "Das, was wir erreichen wollten, haben wir erreicht." Allerdings finde er es eigenartig, dass die Stadt überhaupt nach so langer Zeit die Schließung des "Club Cleopatra" verfügt habe. "Es war ja nicht so, dass man bei der Stadt nichts davon gewusst hat", meinte er. "Es wundert mich, dass die Stadt Dachau sehenden Auges ins offene Messer gelaufen ist."

Da noch keine schriftliche Begründung für die Entscheidung der 11. Kammer des Verwaltungsgerichts unter Vorsitz von Richter Johann Oswald vorliegt, konnte der städtische Rechtsamtsleiter Josef Hermann, noch nicht sagen, ob die Kommune das Urteil akzeptieren werde. "Wir müssen die Begründung abwarten und dann überlegen, was wir tun." Allerdings fand er den Richterspruch nach dem Verlauf der Verhandlung nicht mehr allzu überraschend: "Das hat sich abgezeichnet."

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