Süddeutsche Zeitung

Dachau:Bewährungsstrafe wegen Volksverhetzung

Ein 27-jähriger Mann und seine Ehefrau müssen sich wegen fremdenfeindlicher Facebook-Gruppe vor Gericht verantworten

Von Benjamin Emonts, Dachau

Das Amtsgericht Dachau hat am Mittwoch erstmals einen Urheber von öffentlicher Internet-Hetze gegen Asylsuchende verurteilt. Über einen 27-jährigen Mann aus dem Landkreis Dachau verhängte es wegen Volksverhetzung eine Freiheitsstrafe von zehn Monaten auf Bewährung. Der 27-Jährige hatte im Juni 2015 im sozialen Netzwerk Facebook eine Gruppe unter dem Titel Afb (Anti-Flüchtlings-Bewegung) gegründet. In einer für alle User einsehbaren Gruppenbeschreibung hetzte der Mann öffentlich gegen Kriegs- und Wirtschaftsflüchtlinge, die in Deutschland nach Schutz suchen. Die Facebook-Gruppe zählte zu Spitzenzeiten mehr als 900 Mitglieder.

In der Gruppenbeschreibung bediente der 27-jährige Familienvater und Sicherheitsdienstangestellte rassistische Klischees, wie sie von Fremdenfeindlichen und Rechtsradikalen üblicherweise in der Anonymität des Internets propagiert werden. Der Angeklagte echauffierte sich über die Flut an Kriegs-und Wirtschaftsflüchtlingen, die in das Land ströme. Die Schutzsuchenden würden sich an einheimischen Frauen vergehen und "Krieg, Terror und Leid" über das Land bringen. Zudem kosteten die Flüchtlinge den Staat Millionen an Steuergeldern. "Setzt dem ein Ende", hetzte der Mann schließlich auf.

Ein Mann aus Lübeck hatte die Gruppe bei der örtlichen Polizei angezeigt. Als Administratoren der Gruppe wurden der Angeklagte, dessen Ehefrau, die am Mittwoch ebenfalls angeklagt wurde, und eine dritte Person aus Ahlen identifiziert. Facebook selbst hielt es erst nach sechs Nachrichten für nötig, die Gruppe zu überprüfen. Schließlich erhielt der Lübecker eine automatisierte Antwort mit der Nachricht, dass die Gruppe nicht gegen die Gemeinschaftsstandards von Facebook verstoße.

Inzwischen ist die Gruppe dort nicht mehr auffindbar. Der Angeklagte beteuerte, sie umgehend gelöscht zu haben, nachdem er eine Anzeige der Staatsanwaltschaft München II erhalten hatte. Nichtsdestotrotz stand die Gruppe laut eines Kriminalpolizisten aus Fürstenfeldbruck bis vor wenigen Tagen samt dem diskriminierenden Beschreibungstext noch online.

Der Angeklagte, der sich als generell unpolitisch bezeichnete, zeigte vor Gericht keine Reue, sondern versuchte sich mit Schutzbehauptungen aus der Affäre zu ziehen. Die Gruppe habe er lediglich als Diskussionsforum für Personen gegründet, die mit der Flüchtlingspolitik und ihren wirtschaftlichen Folgen unzufrieden sind. Er sei weder rechtsradikal noch fremdenfeindlich. Er wollte angeblich eine Plattform schaffen, auf der Menschen über das Flüchtlingsthema diskutieren können, "ohne gleich als Hetzer oder Nazis bezeichnet zu werden".

Amtsrichter Lukas Neubeck nahm die Aussagen des Angeklagten regelrecht auseinander. "Was denken Sie, wer Mitglied in ihrer Gruppe werden wollte? Bestimmt nicht der Pädagoge, der über Flüchtlingsthemen diskutieren will", sagte der Richter. Der Inhalt des Beschreibungstexts sei mehr als eindeutig: "Er geht ganz klar in eine rechtsradikale Richtung." Es handele sich um "pauschalisierte Vorwürfe mit ganz klar rechtsradikalem Hintergrund". Und: "Die Aussagen waren in keinster Weise unüberlegt."

Auch für den Vertreter der Staatsanwaltschaft hat sich der Angeklagte "glasklar" der Volksverhetzung schuldig gemacht. Er habe Schutzsuchende unter einen Generalverdacht gesetzt, verächtlich gemacht, als unlautere Straftäter dargestellt und ihre Menschenwürde verletzt. Zudem habe er mit seinen Äußerungen womöglich zu Straftaten an Flüchtlingen verleitet.

Amtsrichter Lukas Neubeck beließ es nur deshalb bei einer Bewährungsstrafe, weil der Angeklagte bisher keine einschlägigen Straftaten begangen hat und eine günstige Sozialprognose vorweisen konnte. Er verurteilte den Mann zu zehn Monaten Freiheitsstrafe, ausgesetzt zu vier Jahren auf Bewährung, und zu einer Zahlung von 1500 Euro an das Malteser Kriseninterventionsteam. Die 25-jährige Frau des Angeklagten verurteilte das Gericht wegen Mittäterschaft zu einer Geldstrafe von 1200 Euro.

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SZ vom 07.07.2016
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