Dachau:Auch Bauherren müssen Schnee räumen

Wenn es schneit oder eisiger Regen auf dem Trottoir zu gefährlicher Nässe gefriert, dann sind Hauseigentümer in der Pflicht. Daran erinnert der Verband Privater Bauherren (VPB). Die sogenannte Verkehrssicherungspflicht betrifft alle Hauseigentümer. Zu ihren Obliegenheiten im Winter gehören die Räum- und Streupflicht auf allen begehbaren Wegen und Flächen der Grundstücke, ferner in den Hauseingängen, den Garagenhöfen, wie auch rings um die Mülltonnenstandplätze. Normalerweise überträgt die Kommune die sogenannten Sicherungspflichten für Bürgersteige und öffentliche Wege auf die Hauseigentümer. Dann umfasst die Verkehrssicherungspflicht auch diese. Die Grundstückseigentümer wiederum dürfen sie delegieren, beispielsweise an einen professionellen Winterdienst. Allerdings müssen sie sich dann rückversichern, ob der Dienstleister die Aufgaben auch ordentlich erledigt. Übrigens, auch der Bauherr, dessen Haus noch gar nicht fertig ist, steht in der Pflicht: Sobald ihm das Grundstück gehört, hat er auch die Verkehrssicherungspflicht und muss Schnee räumen.

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