Dachau:Aprilscherz mit Folgen

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Dieser Aprilscherz könnte nach hinten losgehen: Unbekannte überklebten in der Nacht zum Freitag Ortsschilder, um gegen die dritte Startbahn am Flughafen zu protestieren. Die Polizei ermittelt.

Robert Stocker

Die Aktion könnte für die Urheber unangenehme Folgen haben: Unbekannte haben in den Landkreisen Dachau, Erding und Freising Ortsschilder mit Plakaten verhängt, auf denen der Fantasiename "Aufgemuckthausen" steht.

Ortsschilder zu überkleben - wie hier im Landkreis Dachau geschehen - ist eine Ordnungswidrigkeit und wird bestraft. Auch wenn es sich wahrscheinlich um einen Aprilscherz handelt. (Foto: www.joergensen.com)

Das Wort 3.Startbahn darunter ist durchgestrichen. Die offensichtlich als Aprilscherz gemeinte Aktion ist jedoch unzulässig. Nach Auskunft von Polizei und Straßenverkehrsbehörde handelt es sich zumindest um eine Ordnungswidrigkeit, schlimmstenfalls könnten die Urheber wegen einer Straftat belangt werden.

In Dachau wurde ein Plakat in der Nacht zum Freitag dem Ortsschild in der Äußeren Münchner Straße, in Markt Indersdorf zwei Ortsschildern in der Dachauer Straße und in Lotzbach einem Ortsschild am Kreisverkehr übergestülpt. Die Plakataktion lässt auf eine Beteiligung des Aktionsbündnisses "Aufgemuckt" schließen, das gegen den Bau der dritten Startbahn am Münchner Flughafen kämpft.

Ein Sprecher des Bündnisses stritt jedoch ab, dass die Startbahngegner hinter der Plakataktion steckten. "Das ist hundertprozentig verboten", kommentiert Karl-Heinz Krem die Aktion, der im Dachauer Landratsamt das Sachgebiet Straßenverkehrsrecht leitet. Laut Straßenverkehrsordnung seien die Ortsschilder Verkehrszeichen, die nicht mit Werbung oder anderen Plakaten zugedeckt werden dürfen. Wenn ein verhängtes Ortsschild Ursache für einen Unfall wäre, könnten die Urheber regresspflichtig werden.

Auch Hans-Peter Kammerer, Sprecher des Polizeipräsidiums Oberbayern Nord, bestätigt, dass es sich zumindest um eine Verkehrsordnungswidrigkeit handelt. Aktiv ermitteln werde die Polizei aber nicht. "Ermittlungen gegen Unbekannt wegen einer Ordnungswidrigkeit gibt es nicht", sagt Kammerer.

Wenn das verhüllte Ortsschild jedoch zu einem Vergehen im Straßenverkehr führe, könnte sich die Ordnungswidrigkeit zu einem gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr auswachsen. Dies sei der Fall, wenn ein ortsunkundiger Fahrer schneller als Tempo 50 fährt und deshalb ein Unfall passiert. "Das muss man immer im Einzelfall prüfen", sagt der Präsidiumssprecher.

Auch in den Landkreisen Freising und Erding wurden viele Ortsschilder mit dem Plakat verhüllt. Recht gelassen zeigte sich die Polizei in Freising. "Völlig irritierte und orientierungslose Pendler, die sich plötzlich im Outback einer von Startbahngegnern durchtränkten Flughafenregion wiederfanden", hätten die Inspektion informiert, heißt es im Polizeibericht launig. Aufgrund der "aktuellen Datumslage", wie sich Polizeihauptkommissar Michael Ertl ausdrückte, seien die Beamten schnell wieder an ihre Arbeitsplätze zurückgekehrt.

© SZ vom 02.04.2011 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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