Amtsgericht Dachau:Vater filmt Tochter unerlaubt vor Hauseingang

Amtsgericht Dachau: Das ehemalige Paar trifft sich immer wieder vor Gericht - zuletzt vor dem Amtsgericht Dachau.

Das ehemalige Paar trifft sich immer wieder vor Gericht - zuletzt vor dem Amtsgericht Dachau.

(Foto: Niels P. Jørgensen)

Seit drei Jahren streitet sich ein ehemaliges Paar gerichtlich wegen des Umgangs mit dem gemeinsamen Kind. Ein Handyvideo sorgt für neuen Zündstoff.

Von Anna Schwarz, Dachau

Der Umgang mit der gemeinsamen Tochter ist seit Jahren Streitthema zwischen den beiden. Deshalb treffen sich der 47-jährige Stuttgarter und seine ehemalige Partnerin aus dem Landkreis Dachau immer wieder vor Gericht. Am Montag musste sich der 47-Jährige vor dem Amtsgericht Dachau verantworten: Der Staatsanwalt warf ihm vor, im vergangenen November seine Tochter und die Ex-Partnerin durch die Haustüre und das Küchenfenster gefilmt zu haben - obwohl sie ihm ein Hausverbot für das Grundstück erteilt habe, so der Staatsanwalt.

Die Frau kann wegen Krankheit nicht zur Verhandlung kommen. Deshalb befragt Richter Tobias Bauer den Angeklagten zu den Vorwürfen, er trägt einen Blazer, eine eckige Brille und hat gerötete Wangen. Zunächst spricht sein Rechtsanwalt Joachim Schwarzenau für ihn: "Es ist richtig, dass er die Aufnahmen gemacht hat", allerdings sei seinem Mandanten vorher kein Hausverbot für das Grundstück erteilt worden. Der Angeklagte sagt dazu: "Ich habe gehofft, dass ich dort meine Tochter nach einem halben Jahr wiedersehe."

Wegen der Umgangsstreitigkeiten sei er seit drei Jahren arbeitslos

Die Videoaufnahmen habe er zum Eigenschutz gemacht, sagt der Angeklagte. Denn in der Vergangenheit habe ihm seine Ex-Partnerin immer wieder vorgeworfen, gegenüber dem Kind übergriffig geworden zu sein. Mit dem Video wollte er das Gegenteil beweisen.

Doch mit den Filmaufnahmen hat er nach Ansicht des Gerichts den höchstpersönlichen Lebensbereich seiner Ex-Partnerin, Tochter und ehemaligen Schwiegermutter verletzt, die ebenfalls im Haus wohnt. Im Sitzungssaal wird das Handyvideo auf einem Laptop gezeigt: Darauf ist zunächst der Gartenzaun zu sehen, den der Angeklagte passiert, danach filmt er eine Zeitlang vor der Haustüre, "ein Bereich, der geschützt ist", sagt Richter Bauer. Nach kurzer Zeit kommt die Tochter des Angeklagten ins Bild. Sie läuft auf ihn zu, er beginnt mit ihr zu sprechen - dann kommt die Mutter aus der Tür, packt die Tochter und trägt sie ins Haus.

Das Verfahren wird eingestellt

Einem Gerichtsurteil zufolge darf der Vater seine Tochter nur einmal in der Woche für zwei Stunden und mit Begleitung sehen. "Warum sind Sie dann ohne Begleitung dorthin?", fragt Richter Bauer. Der Angeklagte antwortet, dass er gehofft habe, dass die Mutter oder Großmutter Zeit hätten, um mit ihm und seiner Tochter kurz auf den Spielplatz zu gehen. Er leide psychisch sehr unter den Umgangsstreitigkeiten mit seiner Ex-Partnerin und sei deshalb seit drei Jahren arbeitslos, so der ehemalige Unternehmensberater: "Sie will mir ständig etwas anhängen", sagt er: "Es geht ihr darum, mich kaputt zu machen", sagt er nach der Verhandlung vor dem Sitzungssaal.

Richter Bauer und der Staatsanwalt schlagen vor, das Verfahren einzustellen, mit der Auflage, dass der Angeklagte einen Geldbetrag in Höhe von 200 Euro bezahlt. Der Angeklagte und sein Rechtsanwalt besprechen sich kurz vor dem Sitzungssaal, danach sagt Schwarzenau: "Wir ringen damit, weil die finanzielle Lage wirklich prekär ist", das Ersparte des Angeklagten sei fast aufgebraucht. Zwar besitze er ein Einfamilienhaus in Garching, das er einst für seine Familie gekauft hat und das jetzt vermietet ist, aber es sei nur zu 20 Prozent abbezahlt und die Mieteinnahmen würden nicht einmal die Kreditzinsen decken, so der Angeklagte. Bauer entscheidet deshalb, dass der Angeklagte die Geldauflage an die Caritas nicht auf einmal, sondern in den kommenden vier Monaten begleichen muss.

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