Das Verfahren wegen gefährlicher Körperverletzung und Beleidigung vor dem Dachauer Amtsgericht ist vorläufig eingestellt worden. Sofern die beiden Männer das Geld im vorgegebenen Zeitraum an die Münchner Flüchtlingshilfe überweisen, ist der Fall für sie erledigt und für die Justiz auch. Der Einzige, für den der Fall damit nicht erledigt sein dürfte, ist der Geschädigte. Denn in einem Land, das Rassismus häufig nicht als strukturelles Problem erkennt und benennt, ist es das Gefühl, sich im Falle eines Unrechts nicht auf die Staatsgewalt verlassen zu können, das mehr schmerzt, als es vermutlich jede physische Wunde vermag. Ein Rechtsstaat, der rassistische Übergriffe als Bagatelldelikte abtut und nicht konsequent strafrechtlich verfolgt, schützt Täter, nicht Opfer.
Gerichtsprozess:Die Justiz darf Rassismus nicht bagatellisieren
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Wer Diskriminierung nicht als solche benennt und verurteilt, lässt die Opfer im Stich und ermutigt zu weiteren Übergriffen. Der Rechtsstaat muss klare Kante zeigen.
Kommentar von Jacqueline Lang
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