Süddeutsche Zeitung

Bürgerwindenergie Erdweg:Das Windrad läuft jetzt rund um die Uhr

Der Verwaltungsgerichtshof hat das Urteil in erster Instanz aufgehoben, die Anlage im Buchwald bei Welshofen geht auch tagsüber in Betrieb. Aber die Entscheidung über eine mögliche Gefährdung des Wespenbussards steht noch aus

Von Renate Zauscher, Erdweg

Seit mehr als einem Jahr steht im Buchwald bei Welshofen in der Gemeinde Erdweg eine betriebsbereite Windkraftanlage. Wegen einer anhängigen Klage gegen die Genehmigung der Anlage durfte sie tagsüber noch nie und seit vergangenem Oktober nur nachts laufen. Jetzt endlich gab es grünes Licht auch für den Betrieb tagsüber: Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München hat einen entsprechenden Eilantrag der Betreibergesellschaft, der Bürgerwindenergie Erdweg GmbH & Co.KG, positiv beschieden. Das Verwaltungsgericht hatte im April den Antrag in erster Instanz noch abgelehnt. Aber damit ist die Sache längst nicht grundsätzlich entschieden.

Der Streit um das Windrad begann im Jahr 2016, nachdem das Landratsamt Dachau die Anlage genehmigt hatte. Eine Entscheidung im sogenannten Hauptsacheverfahren durch das Verwaltungsgericht steht nach wie vor aus. In der Auseinandersetzung zwischen der Betreibergesellschaft und dem Kläger, dem Verein für Landschaftspflege und Artenschutz, geht es im Wesentlichen um die Frage, ob für geschützte Vogelarten mit einem "signifikant erhöhten Tötungsrisiko" durch den Betrieb des Windrads gerechnet werden müsse. Das betrifft insbesondere den Wespenbussard, aber auch Baumfalken und Milane.

Außerdem zweifelt der Verein daran, ob die Genehmigung der Anlage durch das Landratsamt 2016 zu Recht erteilt worden ist. Auch die Anordnung zum Sofortvollzug im Jahr 2018 ist nach Ansicht des Klägers nicht rechtens gewesen. Seit sieben Jahren beschäftigt die Sache mittlerweile Gerichte und Behörden: das Bayerische Verwaltungsgericht München ebenso wie den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof, das Umweltministerium, die Obere Naturschutzbehörde und nicht zuletzt auch das Landratsamt Dachau.

Das Verwaltungsgericht hatte dem Wunsch der Betreiber nach einem vorläufigen Betrieb der Anlage auch tagsüber noch einen Riegel vorgeschoben. Jetzt aber sieht der Verwaltungsgerichtshof die Dinge deutlich anders: Der Sofortvollzug der Genehmigung von 2016 sei ohne zeitliche Beschränkung "wieder herzustellen". Interessant ist vor allem die umfangreiche Begründung dieser Entscheidung. Durch zusätzlich vorgelegte natur- und artenschutzfachliche Bewertungen der Sachlage seien "veränderte Umstände" entstanden.

Der negativen Entscheidung des Verwaltungsgerichts vom April liege ein "Missverständnis" zugrunde, argumentieren die Richter der nächsthöheren Instanz. Das Gericht sei fälschlicherweise davon ausgegangen, dass die ornithologischen Gutachter sowohl der Betreibergesellschaft wie auch der Kläger jeweils von nur einem Beobachtungsstandort den Wespenbussard und seine Flugbewegungen ins Visier genommen hätten. Tatsächlich aber habe der Gutachter der Bürgerwindenergie Erdweg mit zwei Beobachtungspunkten gearbeitet - im Gegensatz zu dem Gutachter der Kläger mit nur einem.

"Nach jetzigem Erkenntnisstand", heißt es im Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs, werde sich die immissionsschutzrechtliche Genehmigung durch das Landratsamt, bezogen auf den 1,3 Kilometer von der Windkraftanlage entfernten Horst des Wespenbussards, "im Klageverfahren voraussichtlich als rechtmäßig erweisen". Gleiches gelte für Baumfalken und weitere kollisionsgefährdete Vogelarten.

Diese Entscheidung hat man beim Unternehmen "Wust - Wind und Sonne", das die Anlage errichtet hat und im Auftrag der Bürgerwindenergie Erdweg betreibt, mit großer Erleichterung aufgenommen. Man sei in zweierlei Hinsicht zufrieden: zum einen, weil die Anlage jetzt "vollumfänglich in Betrieb gehen kann", und zum anderen, weil das Gericht überraschend schnell entschieden habe. Die Beschlussbegründung stelle eine "sehr ausführliche, gründliche Zusammenfassung der gesamten Rechtslage" dar, sagt Geschäftsführer Erich Wust. Zufrieden sind die Fachleute auch im Landratsamt Dachau: "Aus Sicht des Landratsamtes ist es erfreulich, dass der Beschluss die sofortige Vollziehung der Genehmigung vom 24. 3. 2016 wieder herstellt", heißt es dort.

Für die Bürger, die in die Anlage investiert haben, spricht Jürgen Böckler, Gesellschafter der BGE, wenn er sagt, er sei über den Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs "sehr glücklich - wir haben schließlich sieben Jahre lang auf den Betrieb von zumindest diesem einen statt der ursprünglich geplanten drei Windräder hingearbeitet". Noch aber steht das Hauptsacheverfahren aus. Der Ausgang ist noch ungewiss, doch wird die jetzige Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs nicht ohne Einfluss darauf bleiben. Die Formulierungen des Gerichtsurteils jedenfalls und die Tatsache, dass dieses unanfechtbar ist, lassen nicht nur die Betreiber, sondern auch Erich Wust hoffen: "Wir sehen dem Hauptverfahren optimistisch entgegen", sagt Wust.

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SZ vom 12.06.2020
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