Biber:Halali an der Kläranlage

Der Abschuss von Bibern nimmt zu, weil die Nagetiere immer weiter in die Kulturlandschaft vordringen.

Robert Stocker

Biber

"Die Probleme mit Bibern haben zugenommen", sagt Alexander Wolfseder von der Unteren Naturschutzbehörde. Das Landratsamt prüft aber jeden Einzelfall.

(Foto: dpa)

Es gibt wohl kaum ein anderes Tier im Landkreis, das die Menschen so stark polarisiert wie der Biber. Die einen empfinden den Nager als lästigen Burschen, der in der Landwirtschaft und zunehmend auch in Siedlungsbereichen immer wieder Schäden anrichtet, die anderen halten ihn für unersetzlich, weil er für die Ökologie große Bedeutung hat. Die von den Bibern geschaffenen Feuchtgebiete seien ein Refugium für bedrohte Tier- und Pflanzenarten, betonen die Naturschützer immer wieder. Nach wie vor stehen die Nager unter strengem Schutz, die Zahl der Tiere nimmt auch im Landkreis zu. Ein Umstand, der beispielsweise Heinz Eichinger nur bedingt erfreut. Der Vierkirchener Bürgermeister ruft schon mal Alarm, wenn sich wieder einmal ein Biber auf dem Gelände des gemeindeeigenen Naturbads rumtreibt. Für Eichinger ist dann Gefahr in Verzug , weil er um die teuren Anlagen in der Freizeiteinrichtung fürchtet. Schon mehrmals forderte er einen Abschuss der Tiere.

Im vergangenen Jahr wurden im Landkreis mit amtlicher Genehmigung 25 Biber erlegt, 2011 mussten 23 Exemplare dran glauben. "Die Probleme haben zugenommen, die Tiere breiten sich bis zu den Entwässerungsgräben aus", sagt Alexander Wolfseder von der Unteren Naturschutzbehörde des Landratsamts. Weil die Alten aus ihren Revieren die Jungtiere vertreiben, dringen diese bis in die Kulturlandschaft vor. Zehn Abschussgenehmigungen wurden in Siedlungen oder im Umgriff von Straßen erteilt, vier auf dem Gelände von Fischzuchtanlagen, sieben wegen erheblicher Schäden in der Landwirtschaft, zwei im Bereich von Kläranlagen, eine im Bereich eines Triebwerkskanals und eine wegen größerer Schäden in einem Waldgebiet. Zwar hat das Umweltministerium die Landratsämter im vergangenen Jahr angewiesen, für Abschussgenehmigungen stärker von der so genannten Allgemeinverfügung Gebrauch zu machen. Diese gilt für Landschaftsbereiche, in denen Biber aus Sicherheitsgründen prinzipiell gejagt werden dürfen. Wolfseder betont allerdings, dass das Dachauer Landratsamt grundsätzlich den Einzelfall prüfe. "Bei uns gibt es auch Problembereiche, für die diese Verfügung gedacht ist, um den Verwaltungsaufwand zu reduzieren", sagt der Vertreter der Naturschutzbehörde. "Aber die Fälle sind bei uns noch überschaubar und der Verwaltungsaufwand ist deshalb nicht so hoch."

Aus Sicht von Roderich Zauscher, dem Kreisvorsitzenden des Bundes Naturschutz, wären die Probleme weitgehend gelöst, wenn ein fünf bis zehn Meter breiter Uferstreifen an den Gewässern nicht von den Landwirten bewirtschaftet würde. Die Biber seien eine Bereicherung für die Natur. Auch Fische profitierten von der Arbeit der Nager, weil dadurch Sandbänke zum Laichen entstünden. Dass in manchen Fällen ein Abschuss unvermeidlich ist, sieht auch der Naturschützer ein. "Vielleicht sind es zwei oder drei Abschüsse zu viel gewesen. Grundsätzlich akzeptieren wir das Biber-Management, weil der Landkreis nach wie vor den Einzelfall prüft."

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