Betrunkener attackiert mit Baseballschläger:Versuchter Totschlag

Landgericht schickt 34-Jährigen, der Bekannten attackiert, in Haft

Wegen versuchten Totschlags ist ein Hilfsarbeiter aus Dachau vor dem Landgericht München II zu sieben Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt worden. Außerdem ordneten die Richter der 1. Strafkammer die Unterbringung des alkoholabhängigen Angeklagten in einer Entziehungsanstalt an. Der 34-Jährige hatte Ende Juli 2015 in seiner Wohnung in Dachau einem Bekannten mit einem Baseballschläger auf den Kopf geschlagen. Das Opfer erlitt unter anderem ein Schädelhirntrauma. Sowohl der Hilfsarbeiter als auch sein Bekannter waren erheblich alkoholisiert. Auslöser für die Attacke war ein verbaler Streit aus völlig nichtigem Anlass.

Die Staatsanwaltschaft hatte ursprünglich Anklage wegen versuchten Mordes erhoben. Doch die Kammer habe weder das Mordmerkmal der Heimtücke, noch das der Arglosigkeit feststellen können, sagte der Vorsitzende Richter Thomas Bott bei der Urteilsbegründung. Vor der Tat hatte ein Nachbar des Hilfsarbeiters wegen des lautstarken Streits, den die Männer miteinander führten, die Polizei alarmiert. Trotz der Wucht, mit der der Hilfsarbeiter seinem Bekannten den Baseballschläger auf den Kopf schlug, ist es zu keinen akut lebensbedrohlichen Verletzungen gekommen. Der Mann hatte das Krankenhaus schon nach zwei Tagen wieder verlassen können.

Bei der Strafzumessung hielt das Gericht dem Hilfsarbeiter zugute, dass das Opfer keine bleibenden Schäden durch den Schlag mit dem Baseballschläger erlitten habe. Bevor der Hilfsarbeiter die vom Gericht angeordnete Entzugstherapie beginnen kann, muss er für ein Jahr und neun Monate in Haft. Die Therapie sei eine "Riesenchance", sagte Richter Bott zu dem 34-Jährigen. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

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