Baupläne genehmigt:In Haimhausen übernachten

Bauausschuss genehmigt Pläne für ein Hotel mit zehn Zimmern

Von Rudi Kanamüller, Haimhausen

Es gibt Probleme, die tauchen völlig überraschend auf. Zum Beispiel wenn sich Onkel Hans, Tante Maria und deren Kinder plötzlich zu Besuch anmelden - und man definitiv keinen Platz hat, um sie in der eigenen Wohnung unterzubringen. Da bleibt nur der Weg ins Hotel oder in eine Pension. Und wer jetzt noch dazu in Haimhausen wohnt, der bekommt ein zusätzliches Problem. In der 5000 Einwohner zählenden Ortschaft gibt es kaum Übernachtungsmöglichkeiten. Die angespannte Situation auf dem Markt des Übernachtungsgewerbes soll sich demnächst aber leicht entspannen.

Einstimmig haben die Mitglieder des Haupt- und Bauausschusses in ihrer jüngsten Sitzung dem "Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses mit neun Wohneinheiten und einem Hotel Garni sowie Tiefgarage und Stellplätzen im Baugebiet Schrammerweg (Grundfeld 57)" zugestimmt. Kommentar von Bürgermeister Peter Felbermeier (CSU): "Das ist eine tolle Situation, dass wir so was bekommen." Felbermeier weiß, wovon er spricht. "Übernachtungsmöglichkeiten in der Gemeinde sind absolute Mangelware." Realisieren will das Projekt die ortsansässige Schindlböck und Aumüller GmbH. Das Hotel Garni mit zehn Zimmern soll dabei im Erdgeschoss eines geplanten Wohn- und Geschäftshauses entstehen. Die Gebäudegröße ist im Ausmaß von 27,74 Meter Länge und einer Breite von 12,99 Meter beziehungsweise 16,36 Meter mit einer Firsthöhe von 8,65 Meter und einem Flachdach geplant. Im Obergeschoss des Gebäudes sind insgesamt neun Wohnungen mit einer Größe zwischen 39,40 und 98,63 Quadratmeter vorgesehen. Das Grundstück, auf dem das Projekt realisiert werden soll, liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Schrammerweg und ist als Mischgebiet qualifiziert.

Aus dem Bauantrag geht ferner hervor, dass sich aus dem Projekt ein Stellplatzbedarf von 32 Stellplätzen ergibt. Dabei entfallen auf das Hotel zehn, für die neun Wohnungen 18 und vier auf Stellplätze für Besucher. Laut Bauantrag werden sie auf dem Grundstück mit sieben oberirdischen und 25 Tiefgaragenstellplätzen nachgewiesen. Genehmigt hat der Haupt- und Bauausschuss auch die Überschreitung der Baugrenze durch die geplante Tiefgarage. Diese liegt teilweise innerhalb eines vorgeschriebenen Abstandes von zwei Metern zu den Erschließungsstraßen, Grundstücksgrenzen und Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und anderen Bepflanzungen.

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