Ausbau der Dachauer Kinderbetreuung:74 neue Kita-Plätze

Freistaat fördert Ausbau von zwei Kindertagesstätten im Landkreis

1 158 000 Euro fließen aus dem sogenannten Sonderinvestitionsprogramm des Freistaats Bayern für den Kita-Ausbau in zwei Großprojekte in den Landkreis Dachau. Die Gemeinde Hilgertshausen-Tandern erhält davon laut dem Landtagsabgeordneten Bernhard Seidenath (CSU) 680 000 Euro für den Ersatzneubau einer Kindertagesstätte mit Schulkindbetreuung, wodurch 24 neue Kinderkrippenplätze und 25 neue Kindergartenplätze entstehen. Die restlichen 478 000 Euro bekommt die Gemeinde Petershausen für den Ersatzneubau einer sechsgruppigen Kindertagesstätte mit zwölf neuen Kinderkrippenplätzen sowie 25 neuen Kindergartenplätzen.

"Ich freue mich, dass wir über das Sonderinvestitionsprogramm für unser Vorhaben zusätzliche Fördermittel erhalten, die wir zur Finanzierung unseres insgesamt neungruppigen Großprojekts 'Kinderhaus Hilgertshausen' gut gebrauchen können. Damit können wir das Kinderbetreuungsangebot in unserer Gemeinde weiter stärken", sagt Markus Hertlein, Bürgermeister der Gemeinde Hilgertshausen-Tandern. Auch Marcel Fath, Erster Bürgermeister der Gemeinde Petershausen, freut sich über die finanzielle Unterstützung: "Immerhin deckt die Sonderzuwendung für die Gemeinde Petershausen die aktuell gestiegenen Baukosten bei den Zimmereiarbeiten."

Die Staatsregierung unterstützt die Kommunen beim Ausbau von Betreuungsplätzen für Kinder bis zur Einschulung. Laut Seidenath ist es das Ziel des Freistaats, dass Familien den Betreuungsplatz bekommen, den sie sich wünschen. Im aktuellen vierten Sonderinvestitionsprogramm wurden die 178 Millionen Euro an Bundesmitteln mit Landesmitteln in Höhe von 417 Millionen Euro aufgestockt. Insgesamt werden damit rund 73 500 Betreuungsplätze für Kinder bis zur Einschulung gefördert.

Auch nach dem Ende der jetzigen Sonderinvestitionsprogramms engagiert sich der Freistaat beim Kita-Ausbau. Der Fokus soll sich dann jedoch den Ausbau der Betreuungsplätze für Grundschulkinder richten. Im vorschulischen Bereich fördert der Freistaat auch künftig die Kommunen, und zwar im Rahmen des Bayerischen Finanzausgleichsgesetzes. Die förderfähigen Kosten werden, abhängig von der Finanzkraft der Gemeinde, in Höhe von bis zu 80 Prozent, in Einzelfällen sogar bis zu 90 Prozent, erstattet. "Für den Ausbau der Kinderbetreuung sind die Mittel bestens eingesetzt. Wir wollen aber auch höchste Qualität in den Kindertageseinrichtungen überall in Bayern. Hier sind die hohen Summen, die der Freistaat einsetzt, bestens angelegt", so Seidenath.

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