Amtsgericht:Nach Drohungen fliegen die Fäuste

Schlägerei im Stadtpark hat ein gerichtliches Nachspiel

Ein 22-Jähriger aus Dachau und seine Kumpels haben die Schischabar verlassen. Sie sind angetrunken. Sie wollen den Freitagabend genießen. Jetzt sind sie im Stadtpark und treffen dort am Parkplatz auf eine andere Gruppe. Die Situation eskaliert. Es gibt Streit, zuerst fliegen Beleidigungen und Drohungen hin und her. Dann Bierflaschen und schließlich Fäuste. Der 22-Jährige boxt einen 20-jährigen Kontrahenten auf das Ohr. Dessen Trommelfell reist.

Die Schlägerei ereignet sich Ende März vergangenen Jahres. Jetzt sitzen sich die beiden im Dachauer Amtsgericht gegenüber. Der 22-Jährige muss sich wegen fahrlässiger Körperverletzung verantworten. Genauso wie sein gleichaltriger Freund der seinem Kontrahenten eine Watschn verpasst hat. Beide gestehen ihre Taten. Doch wie das alles passieren konnte, wissen sie auch nicht. Er habe keine Erklärung dafür, sagt der eine. Der andere bedauert, dass es soweit gekommen sei.

An diesem Abend grillen der 20-Jährige aus Karlsfeld und seine Freunde am Stadtweiher. Kurz vor Mitternacht machen sie sich auf den Weg zum Stadtpark. Einige radeln, andere fahren mit dem Auto wie zum Beispiel ein weiterer 20 Jahre alter Zeuge. Er erzählt vor Gericht, dass man aus dem Kofferraum einen Kasten Bier ausgeladen habe. Der 22-jährige Angeklagte und seine Freunde hätten gefragt, ob sie zwei Flaschen haben können und sich dann einfach welche genommen. "Die waren ziemlich betrunken und auf Stress aus."

Das Ganze schaukelt sich zu einem Wortgefecht hoch. Man provoziert sich. "Es wurde geschrien und beleidigt", sagt ein 19-jähriger Zeuge, der ebenfalls am Parkplatz war. Einer der beiden Angeklagten habe einer Freundin Schläge angedroht. "Schlägst du Frauen?", habe der 19-Jährige ihn gefragt. Dieser habe ihm dann eine Schelle verpasst. Es kommt schließlich zum Tumult und Handgemenge. Kurz zuvor trifft der 20-jährige Karlsfelder, der schon ein paar Bier intus hat, mit dem Radl am Parkplatz in Stadtpark ein. Er sagt, zwei volle Bierflaschen seien geflogen, eine hätte einen Freund von ihm fast am Kopf getroffen. Der 22-jährige Angeklagte habe ihm aufs Ohr geschlagen, so dass er taub war - am nächsten Tag stellt ein Arzt fest, dass sein Trommelfell gerissen ist. Kurz darauf gehen beiden Gruppen auseinander. Die beiden Angeklagten räumen ein, angetrunken gewesen und handgreiflich geworden zu sein. Aber Bierflaschen habe niemand geworfen. Einer sagt, er habe nicht gezielt zugeschlagen, sondern habe versucht, dem 19-Jährigen von sich fernzuhalten und mit der flachen Hand im Gesicht weggeschubst. Der andere gesteht, den Karlsfelder einmal mit der Faust im Kopfbereich getroffen zu haben.

Richter Daniel Dorner lässt das Verfahren gegen einen der beiden gegen eine Geldauflage in Höhe von 1500 Euro fallen. Schließlich habe sein Opfer keine Verletzung davon getragen. Der andere dagegen wird wegen fahrlässiger Körperverletzung verurteilt. Dorner wendet bei ihm Jugendstrafrecht an, da der Angeklagte zum Tatzeitpunkt noch 20 Jahre alt war. Er muss die Kosten des Verfahrens tragen und an einem sogenannten Arbeitswochenende der Brücke Dachau teilnehmen. Dorner sagt, dort könne er darüber nachdenken, wie es soweit kommen konnte.

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