Amtsgericht München:Schwarz geröstet

Zoll deckt Hinterziehung von Kaffeesteuer auf

Dass der Zoll auch die Einhaltung der Verbrauchersteuerbelange prüft, musste kürzlich eine Kaffeerösterei aus dem Landkreis Dachau erfahren. Wie das Hauptzollamt Landshut mitteilt, meldete der Betrieb mehr als 6700 Kilogramm Röstkaffee nicht zur Steuer an - eine Steuerhinterziehung von mehr als 14 800 Euro. Den Rohkaffee bezog die 46-jährige Geschäftsführerin überwiegend aus Guatemala. Nach der Verarbeitung im eigenen Betrieb wurde der fertige Röstkaffee über knapp vier Jahre hinweg an verschiedene Kunden in Deutschland weiterverkauft. Dass in diesem Moment die Kaffeesteuer entsteht, beim Zoll anzumelden und auch zu entrichten ist, hat das Unternehmen offensichtlich ausgeblendet.

Das Amtsgericht München verurteilte die Geschäftsführerin wegen Steuerhinterziehung zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu je 30 Euro, insgesamt also 4500 Euro. Die hinterzogene Kaffeesteuer in Höhe von insgesamt 14 816,54 Euro ist in der Zwischenzeit beglichen worden. "Ein weiterer Beitrag zur Steuergerechtigkeit", erklärt Georg Waldinger, Leiter des Sachgebiets Abgabenerhebung beim Hauptzollamt Landshut. "Die erfahrenen Beamten in dem komplexen Bereich der Verbrauchsteuererhebung sowie das Zusammenspiel mit den modernen Risikoanalysen haben diesen Erfolg möglich gemacht", so Waldinger weiter.

Die Verbrauchsteuererhebung ist ein Teil der vielfältigen Aufgaben des deutschen Zolls. Bemerkenswert ist hierbei, dass der Zoll Jahr für Jahr etwa die Hälfte der dem Bund zufließenden Steuern einnimmt. Die in 2016 erhobenen Verbrauchsteuern von etwa 65,5 Milliarden Euro machen dabei in etwa die Hälfte dieser Summe aus. Hierzu gehören beispielsweise die Energiesteuer, Tabaksteuer oder Stromsteuer. Aber auch die Kaffeesteuer gehört dazu, die im Jahr 2016 mit einer Milliarde Euro zu Buche geschlagen hat. Wissenswertes zu diesen und anderen Themen sind auf der Homepage des Hauptzollamts unter www.zoll.de zu finden.

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