Amtsgericht:Hetze im Netz: Mann postet abscheulichen Kommentar auf Facebook

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Ein Mann hat einen widerwertigen Kommentar auf Facebook gepostet.

(Foto: Silas Stein/dpa)

Ein Mann zündet sich an, weil sein Asylantrag abgelehnt wird. Auf Facebook gibt es böswillige Kommentare dazu - auch von einem 54-jährigen aus Hebertshausen.

Von Christiane Bracht, Dachau

Der eine ist verzweifelt. Sein Asylantrag ist abgelehnt. Er zündet sich selbst an - vor den Augen der Sachbearbeiter. Ein Kollege eilt schnell zu Hilfe und erstickt die Flammen mit Handtüchern. Dennoch: Der Asylsuchende wird schwer verletzt. Das war Ende Mai vergangenen Jahres. Die Nachricht macht schnell die Runde. Wer sie liest, ist schockiert. Selten war die Verzweiflung eines Asylsuchenden so greifbar. Auf Facebook allerdings gibt es auch andere Reaktionen. Reaktionen, die noch mehr erschüttern. "Brennen lassen" und ähnliche Kommentare posteten einige Facebook-User auf der Seite eines Göppinger Fernsehsenders, einige waren sogar noch menschenverachtender. Auch ein 54-jähriger Hebertshausener äußerte sich. Deshalb musste er sich jetzt vor dem Amtsgericht Dachau wegen Volksverhetzung verantworten.

Einen Strafbefehl, der ihm eine Geldstrafe auferlegt hatte, akzeptierte der Mann nicht. Er fühlt sich unschuldig. "Der Tatbestand ist nicht erfüllt", erklärte auch der Verteidiger in der Verhandlung. "Wir haben kein Gesinnungsstrafrecht. Er muss freigesprochen werden." Doch Richter Tobias Bauer sah das anders. Er verurteilte den selbständigen Mechaniker zu vier Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung. "Es ist die Aufgabe des Rechtsstaats dem Einhalt zu gebieten", befand der Richter. "Im Sinne des Rechtsfriedens."

Eine deratige Aussage kann den "öffentlichen Frieden stören"

Der Angeklagte hatte die Verzweiflungstat des Asylbewerbers und seine anschließende Rettung auf Facebook folgendermaßen kommentiert: "Hätte ich nicht gemacht. Immerhin 1024 Euro weniger, für das wir schuften müssen." Vom Richter gefragt, warum er das geschrieben habe, schwieg der Hebertshausener. Erst nachdem sein Anwalt wortreich erklärt hatte, dass in dem "Hätte ich nicht gemacht" keine Aufforderung zu einer Tat oder einem Unterlassen liege, sondern lediglich eine eigene Meinung kund getan werde und deshalb keine Volksverhetzung vorliege, fühlte sich der 54-Jährige im Aufwind. Besonders als sein Verteidiger dem Richter erklärte: "Es ist eine Frage der Meinungsfreiheit. Wir müssen aufpassen, dass nicht jeder unliebsame Kommentar beim Richter landet." Selbst wenn die Meinung noch so widerlich und geschmacklos sei, so müsse sie im Rahmen des Grundrechtsschutzes möglich sein. "Das muss die Meinungsfreiheit aushalten." Und so erklärte der 54-Jährige schließlich feierlich: "Das ist meine persönliche Meinung, die akzeptiert werden muss. In diesen komplizierten politschen Zeiten. . ." Richter Bauer räusperte sich, die Staatsanwältin schaute entsetzt drein und lehnte sich mit verschränkten Armen zurück. So sagte der Angeklagte schnell, er wolle das nicht weiter kommentieren. "Das würde ich sehr begrüßen, wenn Sie das nicht tun", antwortete der Richter sofort.

Bauer gestand dem Verteidiger zu, dass man den ersten Teil des Facebook-Kommentars nicht unbedingt als Aufforderung verstehen muss. Das könne man nur aus dem Gesamtkontext des Chats herauslesen, doch dieser sei nicht überliefert. Aber eine Volksverhetzung liege auch vor, wenn man eine Gruppe von Menschen in böswilliger Art und Weise verächtlich macht, ihnen also die Würde abspricht. Und das habe der Angeklagte getan. "Ohne Anstrengung kann man aus dem Kommentar herauslesen, wenn der Asylbewerber abbrennt, ist das gut, weil wir weniger zahlen müssen", erklärte der Richter. "Das Menschenleben wird in den Kontext einer Geldleistung gestellt, die der Staat verpflichtet ist zu erbringen. Das ist böswillig." Und eine derartige Aussage im öffentlichen Raum, der Facebook ja ist, da jeder diesen Chat einsehen konnte, "ist geeignet den öffentlichen Frieden zu stören". Zudem sei es dem Angeklagten durchaus darum gegangen andere zu beeinflussen. "Dass Sie sich hier als Kämpfer für die Meinungsfreiheit gerieren, steht Ihnen nicht gut zu Gesicht. Das ist grotesk, so etwas anzuführen. Ja, sogar zynisch."

Man könne zwar nichts dagegen haben, dass jemand menschenverachtende Ansichten habe, aber dass er sie so äußere schon. Angesichts zweier Vorstrafen blieb der Richter nicht am unteren Rand des Strafmaßes. Der Hebertshausener muss nun als Bewährungsauflage innerhalb von sechs Monaten 2500 Euro an das Franziskuswerk in Schönbrunn zahlen. Eine Woche hat er Zeit sich zu überlegen, ob er das Urteil annimmt oder nicht.

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