Amtsgericht:Er wollte, dass sie ausschläft: Mann jubelt Ehefrau Schlaftabletten unter

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Ein Mann hat seiner Frau heimlich Schlaftabletten in den Kaffee gemischt. (Foto: dpa)

Ein 52-Jähriger mischt seiner Ehefrau heimlich Schlaftabletten in den Kaffee. Er will so die Ehe retten. Nun musste er sich vor Gericht verantworten.

Von Thomas Radlmaier, Dachau

An einem frühen Winterabend wirft ein 52-Jähriger seiner Frau in der gemeinsamen Wohnung in Dachau heimlich drei Schlaftabletten in die Kaffeetasse. Er will, nun ja, die Ehe retten. Zumindest ist das sein Plan. Die Mutter seiner vier Kinder, die für ihn "das Leben" ist, hat vor, sich zu trennen. Er ist verzweifelt. Wenn er das Gespräch sucht, weicht die 47-Jährige aus und behauptet, zu müde zu sein. Deshalb der Einfall mit dem Kaffee und den Tabletten. Sein vermeintlich romantischer Plan geht so: Seine Frau soll sich ausschlafen, damit er sich mit ihr aussprechen kann, wenn sie putzmunter wieder aufwacht. Das Ganze ist natürlich eine lebensmüde Schnapsidee. Nachdem die Frau den Giftkaffee getrunken hat, fällt sie in einen Tiefschlaf, aus dem sie nur noch der Notarzt erwecken kann.

Zwar hat die 47-Jährige diesen Abend vor etwas mehr als einem Jahr überlebt und keine bleibenden Schäden davon getragen, doch für die Ehe hat sich der Kaffee als Beziehungskiller erwiesen. Nun hat der 52-Jährige zudem die rechtlichen Konsequenzen zu spüren bekommen. Er musste sich jetzt vor dem Amtsgericht Dachau wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten. Der Angeklagte gestand und betonte mehrmals, dass er seine Frau nicht verletzen wollte. "Ich wollte sie wirklich nur ausschlafen lassen. Es tut mir leid", sagte er vor Gericht.

Der Richter spricht von einem "kindlichen und abstrusen Verhalten"

Richter Christian Calame verurteilte ihn zu einer neunmonatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung. Zudem muss der Angeklagte 600 Euro an die Brücke Dachau zahlen. Die Vorstellung, dass sich die Frau ausschläft und alle Probleme würden sich in einem klärenden Gespräch lösen, sei "kindlich und abstrus", sagte Calame. Tatsächlich sei die Tat "sehr, sehr gefährlich" gewesen.

An dem frühen Abend vor einem Jahr mischt der Angeklagte drei "Vivinox"-Tabletten in den Kaffee seiner Frau, als diese nicht hinsieht. Er selbst nimmt das apothekenpflichtige Arzneimittel regelmäßig - er hat Schlafstörungen, weil er in seinem Beruf oft zwischen Früh- und Spätschichten wechseln muss. Allerdings schluckt er normalerweise höchstens zwei Tabletten. Warum er drei Stück in die Tasse seiner Frau gemischt habe, will Calame wissen. "Ich wollte, dass meine Frau gut schläft", sagt der 52-Jährige. Als diese damals eingeschlafen sei, habe er sofort gemerkt, dass etwas nicht stimme. Er habe seinem Sohn gesagt, er solle den Notarzt rufen, während er bei der 47-Jährigen geblieben sei.

Hat er ihr öfter Schlaftabletten in den Kaffee gemischt?

Gleichwohl hält Calame dem Angeklagten vor, dass die Frau die Situation anders geschildert habe. Demnach habe der 52-Jährige noch versucht, die Tat zu vertuschen und die Tasse mit dem Finger ausgewischt. Zudem habe die 47-Jährige den Verdacht geäußert, dass der Mann ihr schon öfter Schlaftabletten untergejubelt haben könnte. Der Kaffee habe oft sandig geschmeckt und sie müde statt wach gemacht.

Einmal an Weihnachten sei sie nach dem Kaffee eingeschlafen und später aufgewacht, während ihr Mann sie unsittlich berührte. Als der Angeklagte das in der Verhandlung hört, lacht er, obwohl das alles andere als witzig ist. "Das stimmt nicht", sagt er. Die 47-Jährige ist zwar als Zeugin geladen, nimmt aber als Ehefrau vor Gericht das Recht wahr, die Aussage zu verweigern.

"Ich gebe meiner Familie alles, was ich habe"

An dem Abend vor einem Jahr bringen Rettungskräfte die 47-Jährige von der Wohnung in Dachau in ein Münchner Krankenhaus. Noch im Krankenwagen verabreicht ihr der Notarzt Kohletabletten, damit sie den Kaffee erbricht. Die Klinik stellt bei ihr eine "Intoxikation" fest - sie muss eine Nacht lang im Krankenbett überwacht werden. Gleichwohl darf sie am nächsten Tag das Krankenhaus verlassen.

Die Frau ist mit den drei Kindern - eins ist schon erwachsen und lebt alleine - aus der Wohnung ausgezogen, dennoch hat sie sich nicht scheiden lassen und regelmäßig Kontakt mit ihrem Mann, der ihr immer wieder Geld für die Familie schickt.

"Jemanden in den Schlaf zu versetzen, ist Körperverletzung"

Vor Gericht gibt der Anwalt des Angeklagten an, sein Mandant wisse, dass er weit über das Ziel hinausgeschossen sei. Auch deshalb wolle er sich psychologische Hilfe holen und habe bereits einen Termin bei der Beratungsstelle "Münchner Informationszentrum für Männer". Außerdem wolle er sich um die Unterhaltszahlungen für seine Kinder und Frau kümmern. "Ich gebe meiner Familie alles, was ich habe", sagt der Angeklagte. Bei der 47-Jährigen habe er sich entschuldigt.

Richter Calame wertet die Entschuldigung, das Geständnis und die Bereitschaft, Unterhalt zu zahlen zugunsten des Angeklagten. Doch er stellt auch klar: "Jemanden in den Schlaf zu versetzen, ist Körperverletzung."

© SZ vom 07.02.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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