Amtsgericht Dachau:Stromstoß aus der "Taschenlampe"

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"Einen sauberen Schlag" erleidet ein Polizist, als er einem 24-Jährigen eine vermeintliche Taschenlampe abnimmt. Der Beamte war nicht sein erstes Opfer

Von Benjamin Emonts, Dachau

Zunächst sieht alles aus wie ein Jungenstreich, als vier Männer im Auto sitzend von einer Taschenlampe geblendet werden - sie blenden zurück. Plötzlich aber erheben sich die zwei Männer von ihren Stühlen auf der Terrasse eines Schnellrestaurants. Sie gehen auf das Auto zu. "Was wollt ihr Spasten?" Die Fahrzeuginsassen verriegeln die Türen. Einer der Männer hält schließlich seine Taschenlampe in das Fenster - in Richtung des Mannes, der hinter dem Beifahrer sitzt. Er drückt einen Knopf. Ein Knacken. Blaue Funken. Die Taschenlampe ist in Wahrheit ein Elektroschocker.

"Wenn ich nicht ausgewichen wäre, wäre ich definitiv verletzt worden", sagt der junge Mann vor dem Dachauer Amtsgericht. Der 24-Jährige, der ihn angegriffen haben soll, muss sich dort wegen des Versuchs der gefährlichen Körperverletzung und Beleidigung verantworten. Er ist bereits vier Mal vorbestraft, mehrfach wegen Gewaltdelikten. "Ich wollte keinem wehtun", sagt er. "Nur ein bisschen Angst einjagen." Den Elektroschocker habe er nie ins Auto hineingehalten. "Es war mindestens ein halber Meter Abstand."

Zu seinem Problem wird allerdings, dass alle vier Autoinsassen vor dem Amtsgericht das Gegenteil behaupten. Unisono sagen sie aus, dass der 24-jährige Angeklagte gezielt angegriffen und sie mit dem Wort "Spasten" beleidigt habe. "Es war eine sehr bedrohliche Situation", sagt der junge Mann, der am Steuer saß. Der Abstand zwischen dem Kopf seines Freundes und dem Elektroschocker habe höchstens zehn Zentimeter betragen. "Die Hand war im Auto und das Gerät ist in Richtung des Kopfes gehalten worden - die Angaben der Zeugen sind völlig übereinstimmend", sagt der Staatsanwalt und plädiert auf schuldig. Er beantragt eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung.

Amtsrichter Daniel Dorner weist auf das große Gefahrenpotenzial hin, das von Elektroschockern ausgehe. "Er kann zu erheblichen Verletzungen führen." Weil der Angeklagte das billigend in Kauf genommen habe, verurteilt ihn der Amtsrichter zu acht Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung, Bewährungszeit: zwei Jahre. Zusätzlich muss der 24-Jährige 80 Sozialstunden leisten.

Sein damals 17-jähriger Freund, der mit ihm auf das Auto zugeht, aber tatenlos bleibt, kommt mit 40 Sozialstunden deutlich glimpflicher davon. Er hat den Elektroschocker am Abend der Tat angeblich gefunden und mitgenommen. Straftatbestand: Unterschlagung.

Doch damit nicht genug: Nachdem die vier jungen Männer im Auto angegriffen werden, alarmieren sie kurze Zeit später die Polizei. Ein Beamter, der vor Gericht aussagt, durchsucht die beiden Männer. Er stößt auf den Elektroschocker und fragt: "Was ist das?" Der 17-Jährige antwortet: "Eine Taschenlampe." Weil der Polizist per Funk schon darauf hingewiesen wurde, dass ein Elektroschocker im Spiel sei, untersucht er das Gerät genauer. Er bekommt einen "sauberen Schlag, und zwar derartig, dass mir das Gerät aus der Hand gefallen ist". Die beiden Männer grinsen, wie er sagt. Er selbst habe zehn bis 15 Minuten ein "unangenehmes Kribbeln" in der Hand empfunden. Damit ist der Straftatbestand der gefährlichen Körperverletzung erfüllt.

"Warum haben Sie gesagt, es ist eine Taschenlampe?", fragt Amtsrichter Daniel Dorner. Der Angeklagte: "Weil's dumm war."

© SZ vom 19.03.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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