Amtsgericht Dachau:Sechs Monate Gefängnis wegen Verletzung eines Polizeibeamten

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Ein 23-Jähriger wird wegen fahrlässiger Körperverletzung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte verurteilt.

Von Benjamin Emonts, Dachau

Das Amtsgericht Dachau hat einen 23-jährigen Augsburger wegen fahrlässiger Körperverletzung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte zu sechs Monaten Gefängnis verurteilt. Er hatte einen Dachauer Polizisten mit einem Messer, das in seinem Gürtel steckte, schwer am Bein verletzt. Der Beamte musste drei Mal operiert werden und war sechs Wochen lang arbeitsunfähig.

Die Mutter des Angeklagten hatte im Mai 2015 die Polizei alarmiert, nachdem ihr Sohn am Telefon angekündigt hatte, sich mit einem Messer das Leben nehmen zu wollen. Deswegen fuhren fünf Polizisten zu der Einrichtung der Drogenberatungsstelle in Markt Indersdorf, in welcher der 23-Jährige seinerzeit lebte. Bei der Ankündigung eines Suizids sind die Polizisten verpflichtet, die betroffene Person einem Arzt vorzuführen. Der junge Mann, der aus Augsburg stammt, weigerte sich und leistete "massiven Widerstand", wie einer der Polizeibeamten aussagte. Die Frage, ob er ein Messer mit sich führe, habe der 23-Jährige mehrfach mit Nein beantwortet.

Der Beamte spürte plötzlich einen Stich in seinem Bein

In Wahrheit aber steckte hinten in seinem Gürtel ein Messer mit einer "20 Zentimeter langen Klinge", wie der verletzte Polizist schätzte. Als die Beamten den 23-Jährigen im Treppenhaus zu Boden brachten, spürte der auf ihm kniende Beamte plötzlich einen Stich in seinem Bein. Das im Gürtel steckende Messer hatte dem Mann eine stark blutende Wunde zugefügt, die noch am Einsatzort von einem Kollegen erstversorgt werden musste. Weil eine Arterie des Mannes getroffen wurde, mussten die Ärzte den Mann im Krankenhaus drei Mal operieren. Der Polizist erlitt durch die Stichwunde keine bleibenden Schäden - "bis auf eine Narbe." Amtsrichter Christian Calame verurteilte den 23-Jährigen zu einer Freiheitsstrafe von einem halben Jahr. Er sah keinen Grund, die Strafe zur Bewährung auszusetzen. Denn der 23-Jährige stand bereits wegen eines Körperverletzungsdelikts unter einer offenen Bewährungsstrafe. Er ist in der Vergangenheit mehrfach strafrechtlich aufgefallen. Derzeit lebt der 23-Jährige in einer Hilfseinrichtung für Straffällige. Seine Cannabis-Sucht hat er eigenen Angaben zufolge in den Griff bekommen. Selbstmordgedanken, wie zur Zeit seiner Festnahme, hege er im Moment keine, sagte er vor Gericht.

© SZ vom 29.01.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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