Amtsgericht Dachau:Schnelles Geständnis

Er soll an Bekannte Marihuana verkauft haben und auf Pornoseiten im Internet gesurft sein: Stimmt, sagt der 19-jährige Angeklagte. Und damit war der Prozess auch schon fast zu Ende.

Petra Schafflik

An zwei Bekannte soll ein 19-jähriger Lehrling aus dem Landkreis laut Anklageschrift mehrmals Marihuana verkauft haben. "Stimmt", räumt der junge Mann unumwunden ein, als er sich am Mittwoch vor dem Amtsgericht unter anderem wegen Handels und Besitzes unerlaubter Drogen verantworten muss. Neun Verkäufe sind aktenkundig. "Das kommt hin", bestätigt der Angeklagte knapp. Er sieht blass aus. Seine Mutter verfolgt aufmerksam im Saal den Prozess, zu dem es erst durch eine andere aufmerksame und besorgte Mutter gekommen ist.

Marihuana Kiffen Joint

Wegen Marihuana-Handels ist ein 19-Jähriger zu Sozialstunden verurteilt worden.

(Foto: Torsten Leukert/dpa)

Diese zeigte den 19-Jährigen an, wie ein Polizist vor Gericht berichtet. Die Frau beschuldigte den Jugendlichen, am Ort "Drogen zu verteilen". Bei einer Hausdurchsuchung fanden die Beamten im Zimmer des Lehrlings unter anderem eine Schuldnerliste und zwölf Gramm Tabak-Marihuana Gemisch. Das habe er daheim gehabt für den Eigenverbrauch, "weil ich es geraucht habe", sagt der Angeklagte. Woher die Drogen stammen, mag er nicht präzisieren, "Hauptbahnhof kann ich nur sagen." Inzwischen habe er aber mit den Drogen abgeschlossen. "Ich bin davon weg." Das jedoch mag ihm der Vorsitzende Richter Daniel Dorner nicht abnehmen, denn treuherzig erzählt der junge Mann weiter, dass er hin und wieder bei Partys Cannabis konsumiere, "wenn ich eingeladen werde". So offen wie der Angeklagte zu seinem Drogenkonsum und auch dem Verkauf an Freunde steht, so peinlich ist ihm, was die Polizei bei den Ermittlungen auf seinem Computer entdeckte. 31 jugend- und tierpornografische Bilder wurden gefunden, Fotos, auf denen Jugendliche unter 18 Jahren bei sexuellen Handlungen zu sehen sind. "Keine kinderpornografischen Darstellungen", betont der Amtsrichter ausdrücklich.

"Völliger Schwachsinn", wehrt sich der junge Mann vehement. Pornografie habe er sich im Internet schon angesehen, räumt er ein. "Normale Sachen schon, aber nicht so was." Die fraglichen Dateien "habe ich noch nie gesehen". Seine Erklärung: Den Computer habe er im Internet erworben, "eventuell war eine gebrauchte Festplatte eingebaut", springt ihm sein Anwalt bei. Das widerlegen aber die Auswertungsdaten, die zeigen, dass die Bilder erst kurz vor der polizeilichen Durchsuchung auf den Rechner gelangt sind. Allerdings wohl nicht aus pädophilen Neigungen des jungen Mannes, davon ist auch Richter Dorner überzeugt, sondern eher aus Neugier.

Verurteilt wird der junge Mann wegen Besitzes und Handels mit unerlaubten Drogen zu 64 Stunden Sozialdienst. Das Gericht bleibt damit unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die 120 Stunden gefordert hatte. Zusätzlich verpflichtet Amtsrichter Dorner den Angeklagten zu fünf Beratungsgesprächen bei der Drogenberatungsstelle Drobs in Dachau, an die er auch eine Geldauflage von 300 Euro bezahlen soll.

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