Amtsgericht Dachau:Schafe im Kofferraum

Ein 24-Jähriger muss sich für den kuriosen Transport vor Gericht verantworten, bei dem die zwei Tiere mit gefesselten Beine und apathisch ganz hinten im Kombi lagen.

Matthias Pöls

Der Polizist staunte nicht schlecht, als er am 6. Januar 2012 bei einer routinemäßigen Verkehrskontrolle zwei gefesselte und apathische Schafe im Kofferraum eines PKW entdeckte. Das ist ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz. Gegen den Fahrer wurde ein Strafbefehl erlassen, aber dagegen erhob der 24-Jährige Einspruch. In der Verhandlung am Donnerstagmorgen zeigt sich der Angeklagte wenig einsichtig. Er habe schließlich nicht gewusst, dass diese Art des Tiertransportes nicht erlaubt ist. Richter Lukas Neubeck setzt die Verhandlung aus, um die Tierärztin des Veterinäramtes als Sachverständige und einen weiteren Zeugen einzuladen.

Es war eine ganz normale Verkehrskontrolle", sagt der 27 Jahre alte Polizist vor Gericht. Dann habe er einen seltsamen, grasähnlichen Geruch wahrgenommen. Der Angeklagte habe gesagt, dass er Tiere im Kofferraum seines Kombis transportiere. Durch die dunkel getönten Scheiben sei das aber für den Polizisten nicht zu sehen gewesen. "Dann sah ich ein helles, korpulentes Schaf und weiter hinten lag ein braunes, dünneres Schaf. Alle vier Beine waren zusammengebunden. Sie lagen regungslos da. Ich wusste nicht, ob sie noch leben." Erst nachdem die apathischen Tiere angestupst wurden, habe es Lebenszeichen gegeben.

Die zwei Schafe haben laut Anklage eine Fahrt von 45 Minuten absolvieren müssen. Eine Autofahrt mit Anfahren, Abbremsen und Bodenwellen. "Bei jedem normal denkenden Menschen", liest die Staatsanwältin vor, würde es da Klick machen.

Für den Angeklagten ist das alles wenig verständlich. "Die Schafe leben noch, haben Babys, und denen geht es gut." Sie könnten mit zwei weiteren Artgenossen durch seinen Garten spazieren.

Es gebe keine Verletzungen, auch wenn der Kofferraum ungepolstert war. Die Tiere lagen ohne Panik hinten. "Es ist, als wenn Sie, Herr Richter, auf der Rücksitzbank Platz nehmen", sagt der 24-Jährige. Dessen Verteidiger hakt beim Polizisten nach: "Können Sie mit letzter Sicherheit sagen, dass die Tiere apathisch waren?" Konnte der 27-Jährige nicht, denn: "Ich bin kein Schaf".

Wir alle können das Leiden der Schafe nicht einschätzen", erwidert Richter Neubeck. Daher soll beim nächsten Verhandlungstermin eine Sachverständige des Veterinäramtes aussagen. Diese schrieb in einer Stellungnahme bereits, dass Schafe "stille Leider" seien - ohne besondere äußere Anzeichen - außer einer Apathie. Richter Neubeck verliest weiter, dass eine schwere Missachtung der EU-Tiertransportverordnung vorliege und die Tierärztin eine "besondere Rohheit" attestiere. Erst mit der fachlichen Unterstützung könne ein Urteil gefällt werden. Denn der Verteidiger denkt an eine Einstellung des Verfahrens: "Es kommt auf die Gesinnung des Täters an." Laut Strafbefehl gegen den 24-Jährigen sind es 60 Tagessätze zu einer noch unbekannten Höhe.

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