Amtsgericht Dachau:Prügelei bei der Pipi-Party

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Die "Pipi Party" im Olchinger Tritum-Club ging für einen jungen Mann tüchtig in die Hose. Er landete auf der Anklagebank.

Daniela Gorgs

Anlass der Verhandlung vor dem Amtsgericht Dachau ist eine Schlägerei bei einer "Pipi-Party" im Olchinger Club Tritium. Bei einer Pipi-Party sind alle Getränke am Tresen kostenlos, bis der erste auf die Toilette geht. Doch der Alkohol spielt in dem dreistündigen Prozess nur peripher eine Rolle.

Ein Toiletten-Engelchen weist auf dem Oktoberfest über dem Festgelände den Weg für die biergefüllten Harnblasen. (Foto: Peter Kneffel/dpa)

Wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt sind ein 21-jähriger und ein 24-jähriger Mann. Sie waren in einer Mainacht vor einem Jahr auf der Tanzfläche in Streit geraten. Der Jüngere soll zwei Mädchen belästigt haben. Diese schubsten ihn weg und suchten Schutz bei dem 24-Jährigen. Und der kassierte dafür eine Kopfnuss von dem 21-Jährigen. Ein Türsteher trennte die Streithähne.

Danach stellte der Ältere den Jüngeren zur Rede und forderte ihn auf, mit ihm vor die Tür zu gehen. Auf dem Weg zum Ausgang sollen sich beide Angeklagte gegenseitig mit Flaschen auf den Kopf und ins Gesicht geschlagen haben. Der Jüngere landete bewusstlos und blutüberströmt am Boden. Der Vorfall endete in einer Massenschlägerei vor dem Club.

An all dies kann sich der Jüngere nicht mehr erinnern. Dem Gericht erklärt er, dass er mit Freunden im Club gefeiert und zwei Gläser Wodka-Bull getrunken habe. Auf dem Weg zur Toilette sei ihm plötzlich schwarz vor Augen geworden, er sei erst draußen wieder zu sich gekommen. Sein Verteidiger spricht von Erinnerungslücken, die durch einen Schlag auf den Kopf verursacht wurden. Der 21-Jährige kam mit Gehirnerschütterung, Fraktur des Jochbeins und der Augenhöhle ins Krankenhaus und war vier Wochen arbeitsunfähig.

"Er war komplett weg"

Der 24-Jährige sieht sich zu Unrecht auf der Anklagebank. Er habe den Jüngeren nicht mit einer Flasche geschlagen, sondern sich lediglich gegen die Angriffe des 21-Jährigen mit den Händen zur Wehr gesetzt und danach einen Schlag mit der Flasche auf den Hinterkopf bekommen. Seine ehemalige Freundin bestätigt dies, was die Staatsanwältin empört. Sie ermahnt die Zeugin, dass sie ein Verfahren wegen Falschaussage einleiten werde. "Komisch, dass sich nur ihre beiden Aussagen decken."

Der Türsteher sagte zuvor das Gegenteil aus: Er hatte die beiden Streithähne nach dem Vorfall auf der Tanzfläche beobachtet und gesehen, wie der 24-Jährige dem 21-Jährigen mit einer Flasche ins Gesicht schlug. Auch ein weiterer Zeuge bestätigt, dass der 21-Jährige im Club zu Boden gegangen war. "Wir trugen ihn raus, er war komplett weg."

Für den Vorsitzenden Richter Daniel Dorner ist der Fall eindeutig: Der Jüngere habe dem Älteren im Streit auf der Tanzfläche eine leichte Kopfnuss versetzt. Als Reaktion darauf habe der Ältere ihm die Flasche übergezogen. Dorner stellt das Verfahren gegen den Jüngeren gegen eine Geldauflage von 500 Euro ein und verurteilt den 24-Jährigen wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Bewährungsstrafe von acht Monaten. Die Verletzungen (Hämatome und Nasenprellung) habe sich der 24-Jährige bei der anschließenden Massenschlägerei zugezogen. Der Verurteilte lässt sich ein Merkblatt über Berufung und Revision geben und kündigt an, gegen das Urteil anzugehen.

© SZ vom 26.08.2010 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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