Die Verhandlung hat gerade erst begonnen, da sitzt der Angeklagte mit rot angelaufenem Kopf auf seinem Stuhl und führt die Hand als nervöse, nicht unbedingt als nachdenkliche Geste an sein Kinn.
Verantworten muss sich der 48-Jährige für seine sexuelle Neigung – für den Besitz von Kinderpornografie. Er ist sofort geständig. Unter einer Vielzahl erotischer Inhalte konnten die Ermittlungsbeamten etwa 80 Bilder und 40 Video-Dateien kinderpornografischen Inhalts mit einer Gesamtspielzeit von knapp 35 Minuten auf seinem Mobiltelefon auffinden. Die soll der Angeklagte von einer Internetplattform bezogen haben. Ob diese Bilder mit oder ohne Zutun des Angeklagten auf dem Handy landeten und ob er sie sich tatsächlich angesehen hat, ist für das Gericht rechtlich nicht entscheidend. Es kommt in diesem Fall auf die Frage nach dem Besitz an.
Dennoch will Richter Tobias Bauer am Amtsgericht Dachau ganz genau wissen, wie „das alles“ angefangen habe.„Ich bin da einfach reingerutscht“, sagt der Angeklagte. Er habe auf der Streaming-Plattform eigentlich nach etwas ganz anderem gesucht. Da wird der Richter ungehalten: „Nein, man rutscht in so etwas nicht einfach so rein. Das war Ihre bewusste Entscheidung sich das anzusehen. Sie reden sich das schön.“
Chatverläufe zeigen Nutzervorliebe für Kinderpornografie
Chatgruppen wie „#maedchen 10 bis 16“ oder „#kleine girls“, besuche man außerdem nicht aus Versehen. Das stellte schon die Anklage heraus. Aus wiederhergestellten Chatverläufen waren Dialoge wie dieser hier abrufbar: „Wie flach“, soll ihn da ein Nutzer gefragt haben. „So flach wie möglich“, antwortete der Angeklagte, was wohl so viel bedeuten soll wie, je weniger Oberweite – je jünger also das Kind – desto attraktiver für den Angeklagten. Unter den einschlägigen Bildern sollen Mädchen im Alter zwischen vier und zehn Jahren abgebildet gewesen sein. Ein missbrauchtes zweijähriges Kind, „gerade einmal aus dem Säuglingsalter raus“, war in den Dateien auch dabei. Das empört den Richter.
In der Hauptverhandlung scheut der Angeklagte den Blickkontakt mit dem Gericht. Sein Leben läge nun in Scherben, sagt er. Die Karriere sei ruiniert. Die notwendige Überprüfung für seinen Job in der Sicherheitsbranche habe er nach der Anklageerhebung selbstverständlich nicht mehr erhalten. Das alles trete zur eigentlichen Strafe hinzu. Diese lautet bei der Urteilsverkündung: Ein Jahr Freiheitsstrafe, die auf Bewährung ausgesetzt wird. Darüberhinaus erhält der 48-Jährige, der verheiratet und kinderlos ist, eine Therapieweisung und die Auflage 2500 Euro an einen Verein zur Unterstützung sexuell missbrauchter Kinder zu überweisen.
Der Prozesstag am 10. Oktober fällt zusammen mit der Veröffentlichung eines Unicef-Berichts. Jedes achte Mädchen auf der Welt hat schon vor seinem 18. Lebensjahr eine Vergewaltigung oder sexuellen Missbrauch erlitten, heißt es darin. Das sind 370 Millionen Betroffene. Ebenfalls am 10. Oktober findet eine Razzia in 18 Wohnungen im Landkreis Dachau und Fürstenfeldbruck statt, dabei wird umfangreiches kinderpornografisches Beweismaterial sichergestellt. Zwei Tage zuvor ist in Deutschland eine riesige Plattform für kinderpornografische Inhalte mit Bildern und Videos im Darknet abgeschaltet worden. Nur ein Bruchteil der Kinderpornografie wird überhaupt angezeigt, dabei sei die Zahl der Nutzer auf dieser Darknet-Seite in die Hunderttausende gegangen.
Auch der zweite Prozess des Tages beschäftigt sich mit dem Thema
Von den Hunderttausenden Menschen, die sich für kinderpornografische Inhalte interessieren, stehen an jenem 10. Oktober gleich zwei bei Richter Bauer vor Gericht. In der für den Tag zweiten Hauptverhandlung geht es auch wieder um den Besitz von Kinderpornografie und wieder wird auf dieselbe Internetplattform verwiesen. Auch wiederholt sich, dass der Angeklagte reumütig und geständig ist.
„Ich habe verstanden, dass ich etwas tun muss“, sagt er. Sein Weckruf sei der Tag der Hausdurchsuchung gewesen, als bei ihm über 600 Bild- und Videodateien kinderpornografischer Inhalte aufgespürt wurden. Er habe sich direkt danach Hilfe von einer Therapeutin gesucht.
Der 35-Jährige, kinderlos und unverheiratet, ist am Prozesstag der Einzige, der von einer Krankheit, von seiner Pädophilie spricht. Das wirkt auf den Richter reflektiert. Mit seinem Konsumverhalten hätte der Angeklagte dennoch eine ganze Industrie gefördert, die darauf ausgelegt sei, Leben zu schänden und wahrscheinlich für immer zu zerstören, „das ist Ihnen doch bewusst?“, fragt der Richter zum Schluss und verurteilt ihn zu 22 Monaten Freiheitsstrafe, die auf Bewährung ausgesetzt wird. Er erteilt ihm eine Therapieweisung und die Auflage 2000 Euro an ein Hilfswerk zu überweisen.

