Amtsgericht Dachau:Mobbing im weltweiten Netz

Auch wer nicht bei sozialen Netzwerken im Internet angemeldet ist, kann dort Opfer von Mobbing werden. Ein Beschuldigter sitzt nun vor dem Amtsgericht Dachau: Er soll ein Ehepaar diffamiert haben.

Petra Schafflik

Mit Cyber-Mobbing, also Beleidigungen und Diffamierungen per Internet, sehen sich nicht nur junge Leute konfrontiert, die intensiv in sozialen Netzwerken unterwegs sind. Auch wer selbst diese Medien kaum nutzt, kann Opfer werden. Das zeigt ein Fall, der am Montag vor dem Dachauer Amtsgericht verhandelt worden ist. Ein 27-Jähriger musste sich wegen des Vorwurfs der üblen Nachrede verantworten, weil er laut Anklageschrift ein Ehepaar aus dem Landkreis auf fünf verschiedenen Internetseiten massiv beleidigt haben soll.

Amtsgericht Dachau: Ein 27-Jähriger soll ein Ehepaar im Internet beleidigt haben. Der Prozess dauert an.

Ein 27-Jähriger soll ein Ehepaar im Internet beleidigt haben. Der Prozess dauert an.

(Foto: dapd)

Von Bekannten sei sie angesprochen worden, "dass ich mit Foto im Internet stehe", berichtet die 43-jährige Geschädigte. Als sie gemeinsam mit ihrem Mann zu Hause die genannten Internetseiten aufrief, war sie entsetzt. In längeren Textpassagen stand zu lesen, das türkische Ehepaar hänge der Scharia an, würde eine alleinerziehende Mutter wegen ihres alevitischen Glaubens drangsalieren und politisch missionieren. Mit Straftaten wie Vergewaltigung, sexueller Nötigung und Stalking bringen die Texte die Eheleute in Verbindung. Angesichts der massiven Vorwürfe "hatte ich wahnsinnige Angst", schildert die Zeugin ihre Reaktion. Zumal öffentlich zugänglich für jedermann auch Name, Wohnadresse, Autokennzeichen und sogar Fotos des vermeintlich gewalttätigen Paars veröffentlicht wurden.

Nachdem die Geschädigten Anzeige gegen Unbekannt erstattet hatten, fiel der Verdacht der Ermittler bald auf den 27-jährigen Angeklagten. Und zwar wegen einer komplizierten Vorgeschichte. Denn die alleinstehende Mutter des Beschuldigten hatte mit dem Geschädigten über einige Zeit eine Liebesbeziehung, zeigte ihn dann aber Anfang 2009 wegen Vergewaltigung an. Das folgende Verfahren vor dem Amtsgericht endete im Februar 2010 mit einem Freispruch, weil die sexuelle Nötigung nicht nachgewiesen werden konnte, weil Aussage gegen Aussage stand.

In dieser Zeit hat der Sohn für die Mutter Schreiben etwa an ihren Anwalt und das Gericht verfasst, einige spezielle Formulierungen und Begriffe finden sich in den Schmäh-Texten im Internet wieder. Sogar das Aktenzeichen des Vergewaltigungs-Verfahrens werde korrekt in den beleidigenden Internettexten erwähnt. Der Staatsanwalt ist daher überzeugt, dass der 27-Jährige der Urheber ist. "Es bleibt sonst keiner übrig." Denn die Mutter selbst komme als Autorin nicht in Frage, ihre Deutsch-Kenntnisse seien zu schlecht, bestätigt auch der beschuldigte Sohn. Die Vorfälle hätten aber viele Personen aus dem Umfeld der Familie gekannt, die Mutter habe in der Nachbarschaft und bei Beratungsstellen die Geschichte erzählt, verteidigt sich der Angeklagte. "Ich war es nicht", weist er jede Schuld von sich. Ein Sachverständiger kann zwar nachweisen, dass vom Computer des 27-jährigen aus die genannten Internetseiten besucht worden sind. Ob aber aktiv Texte eingestellt wurden, lässt sich nicht verifizieren. Tatsächlich habe er im Internet viel zum Thema Gewalt und Opferschutz recherchiert, um für seine Mutter adäquate Unterstützung zu finden. Ein Beweis seiner Schuld seien die Erkenntnisse des Experten aber nicht, erläutert fachkundig der Angeklagte, der selbst Internetportale betreibt und als angehender Wirtschaftsinformatiker mit dem Medium vertraut ist. Das Verfahren wird fortgesetzt.

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