Amtsgericht Dachau:Lauschangriff im Bäckerladen

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Sie sind Nachbarn und sie mögen sich nicht. Beim Semmelnholen kommt es zum Eklat. Doch das Amtsgericht Dachau stellt das Verfahren wegen übler Nachrede ein.

Christine Heumann

Manchmal trügt uns die Erinnerung. Und manchmal ist es sogar Sache des Gerichts, die Chronologie gewisser Ereignisse festzustellen. Im Amtsgericht Dachau obliegt es Richterin Petra Nolte herauszufinden, ob der Strafantrag eines Tierarzt-Ehepaares aus dem Landkreis, das seine Nachbarin der üblen Nachrede bezichtigt, fristgerecht gestellt wurde.

Die Angeklagte aus dem Landkreis Dachau wird vom Vorwurf der üblen Nachrede freigesprochen. (Foto: dpa)

Die Kontrahenten kennen sich, sie wohnen ja Zaun an Zaun. Und sie stehen sich nicht zum ersten Mal in einem Gerichtssaal gegenüber. Eine zivilrechtliche Auseinandersetzung im vergangenen Jahr endete bereits damit, dass es die 48-Jährige zu unterlassen hat, die Veterinäre als Tierquäler zu bezeichnen.

Andernfalls droht ihr eine hohe Geldstrafe. In dieser Verhandlung gilt es strafrechtlich zu klären, ob der Strafantrag der Tierärzte vom Mai 2010 durch Verwirken der Dreimonatsfrist verjährt ist.

Mit einem ganzen Stapel Unterlagen ausgestattet, zählt die Angeklagte zunächst erneut ihre früheren Beobachtungen auf. Die Tierärzte sollen eine Katze bei brütender Hitze in einen "Rattenkäfig" eingesperrt im Auto zurückgelassen haben, ein Huhn so lange gegen eine Holzwand geschlagen zu haben, bis es tot war, ein Schaf und ein Pferd vernachlässigt haben. "So viel Demokratie haben wir doch noch, dass ich sagen darf, was ich gesehen habe", sagt die 48-Jährige.

Das Gericht muss herausfinden, wann die Tierärzte von der "üblen Nachrede" ihrer Nachbarin erfahren haben. Dazu werden Zeugen gehört. Ein 46-jähriger Sattler berichtet von einer Unterhaltung der Angeklagten mit einem weiteren geladenen - aber gesundheitlich verhinderten - Zeugen kurz vor Weihnachten 2009 in einer Bäckerei im Landkreis.

Als der Name des Tierarztes gefallen sei, habe er sich gedacht: "Schau, dass d' was mitkriegst." Das sei auf dem Land so, sagt er. Um sich dann zu korrigieren: "Ich geb's zu, ich bin so." Die Nachbarin sei über die Veterinäre "hergezogen", von einem Saustall sei die Rede gewesen. Ob das Wort Tierquäler gefallen ist, will die Richterin noch wissen. "Ich glaub' scho'", erwidert der Zeuge. Im darauffolgenden Januar habe er dann dem Tierarzt von seinem "Lauschangriff" erzählt. "Da warst du bei meine Ross da", sagt er später.

Nun wird der Ehemann der Angeklagten gehört. "Wir reden aber nur über die Verfristung", stellt Nolte klar. Er nickt und erzählt von Telefonaten mit dem anwesenden und dem verhinderten Zeugen. Ergebnis: Der Tierarzt müsse Mitte bis Ende Januar von dem Vorfall in der Bäckerei erfahren haben.

Danach kommt der Veterinär zu Wort. Er berichtet, genau vor einem Jahr, am Aschermittwoch 2010, von dem Zusammentreffen im Bäckerladen gehört zu haben. Da habe er nämlich bei dem Sattler Steckerlfische geholt. Er will auch noch klar stellen, nicht sechs Jahre lang studiert zu haben, um Tiere zu quälen, sondern um ihnen zu helfen.

Jetzt greift Richterin Nolte zum Telefon. Sie will wissen, auf welchen Tag der Aschermittwoch 2010 gefallen ist. Auf den 12. Februar. Daraufhin fragt der Staatsanwalt nach. "Können Sie ausschließen, schon im Januar davon erfahren zu haben?" Ausschließen wolle er es nicht, sagt der Tierarzt, bewusst sei ihm aber nur der Aschermittwoch in Erinnerung.

Letztendlich kommt das Gericht zu dem Schluss, der Strafantrag wegen übler Nachrede sei zu spät gestellt worden, die Drei-Monats-Frist verwirkt. Richterin Petra Nolte stellt das Verfahren ein. Noch einmal wendet sie sich der Angeklagten zu und sagt: "Das ist kein Freispruch, die Unterlassung gilt noch immer."

© SZ vom 14.03.2011 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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