Amtsgericht Dachau:Kommt ein Bierchen geflogen

Eine Verhandlung muss die wahren Beweggründe für Wurf mit einer Flasche klären, die einen Radler nur knapp verfehlt hat

Pöbeleien kommen an Bahnhöfen immer wieder vor. Aus Wortgefechten entwickelt sich dann ein handfester Streit. So wie bei einer Auseinandersetzung zwischen zwei jungen Männern, die sich im März dieses Jahres am Vorplatz des Dachauer Bahnhofs abgespielt hat. Einer der beiden steht jetzt wegen gefährlicher Körperverletzung vor dem Amtsgericht Dachau. Der 22-jährige Türke lebt seit fünf Jahren in Deutschland und macht eine Ausbildung zum Einzelhandelskaufmann. Am Tattag hielt er sich mit Freunden am Bahnhof auf. Er hatte zwei Bier und drei Becher Wodka getrunken. Wie eine Alkoholkontrolle der Polizei ergab, hatte er 0,7 Promille im Blut. Bierselig spuckte der Angeklagte in Richtung eines 18-jährigen Radlers aus, den er nach eigenen Angaben nicht gesehen hatte. Der 18-Jährige stellte den jungen Türken zur Rede und soll ihn dabei rassistisch beleidigt haben. Dann ging der Angeklagte auf den Radler zu. Laut Anklage verpasste er dem 18-Jährigen eine Kopfnuss. "Ich bin mit dem Kopf nach vorn gegangen, getroffen habe ich ihn aber nicht", verteidigte sich der 22-Jährige. Der 18-Jährige habe auch nicht geblutet und nicht über Schmerzen geklagt. "Trink was", rief der Angeklagte dann dem 18-Jährigen zu, und warf eine Bierflasche in Richtung des Radlers. Getroffen wurde der Radler nicht. Danach habe er sich bei dem 18-Jährigen entschuldigt, sagte der junge Türke vor Gericht. Der habe die Entschuldigung auch angenommen. "Das war alles ein Missverständnis", so der Angeklagte. Er sei nicht der Typ, der Stress und Ärger mache. "Offenbar haben Sie so viel getrunken, dass Sie die Kontrolle verloren haben", hielt ihm Richter Christian Calame vor.

Zeugen der Auseinandersetzung waren sowohl Freunde des Radlers als auch des Angeklagten. Sie hätten die Kontrahenten festgehalten, sagte ein 16-Jähriger vor Gericht, der mit dem Radler befreundet ist. "Die Kopfnuss habe ich nicht genau gesehen". Richter Calame hielt dem 16-Jährigen vor, dass er bei der Polizei anders ausgesagt habe. Demzufolge hat der Türke den Radler am Kragen gepackt, ihn zu sich hergezogen und seinen Kopf nach vorn geschoben.

Das Verfahren wird am 10. Oktober fortgesetzt. Dann sollen weitere Zeugen aussagen, die den Streit beobachtet haben. "Gab es die Absicht, das Opfer am Kopf zu treffen?" Das sei die entscheidende Frage, so Richter Calame.

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