Amtsgericht Dachau:Gewaltausbruch

Der Vater und seine neue Lebensgefährtin sperrten ihn aus. Abends hatte ein 18-Jähriger keinen Zugang mehr zu Badezimmer und Toilette. Das wollte sich der junge Mann irgendwann nicht mehr gefallen lassen.

Daniela Gorgs

- Wenn eine Ehe zerbricht, geraten oft auch Kinder in eine Krise. Vor allem wenn ein Elternteil einen neuen Partner hat und der plötzlich mehr bedeutet als sie selbst. Diese Erfahrung hat ein 18-jähriger Sohn gemacht - und sehr aggressiv auf die neue Lebenssituation reagiert.

Nach der Trennung der Eltern waren Mutter und Schwester in einen anderen Landkreis gezogen. Der 18-Jährige blieb im Elternhaus. Zunächst war der Schüler auf sich selbst gestellt, der Vater weilte meist bei der Freundin. Dann zog die hochschwangere Lebensgefährtin mit ihren zwei Kindern ins Haus ein. Und sperrte den Sohn des Partners aus. Das Zimmer des 18-Jährigen wurde vom Wohnbereich abgetrennt. Abends, wenn die Tür verschlossen war, hatte der junge Mann keinen Zugang zu Badezimmer und Toilette. Er musste klopfen. Über diese demütigende Behandlung ärgerte sich der 18-Jährige eines Abends so sehr, dass er seinen ganzen Frust an seinem Vater und dessen Lebensgefährtin ausließ. Fünf Monate später muss er sich deshalb vor dem Amtsgericht wegen gefährlicher Körperverletzung in zwei Fällen sowie Beleidigung und Nötigung verantworten. Vater und Lebensgefährtin hatten Strafantrag gestellt.

Laut Anklageschrift soll der mittlerweile 19-Jährige an dem Abend im Juni dieses Jahres eine Säge geholt und angedroht haben, die Tür mit Gewalt zu öffnen. Als der Vater aufmachte, schmiss der Sohn einen Kerzenhalter in seine Richtung. Das Glas zerschellte an der Wand. Die neue Frau des Vaters rief die Polizei. Im weiteren Verlauf soll der Sohn die Lebensgefährtin des Vaters beleidigt, getreten, angespuckt und mit Holzscheiten beworfen haben. Wie der Verteidiger des Angeklagten ausführt, wurde der Sohn nach dem Vorfall aus dem Elternhaus rausgeworfen und lebte kurzzeitig in einem Hotel. Jetzt wohnt der inzwischen 19-Jährige wieder bei der Mutter, die wegen ihm in den Landkreis zurückzog.

Der Vater macht von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch und sagt, er wolle nicht, dass sein Sohn bestraft werde. Das Verhältnis sei wieder gut, der Sohn habe sich bei ihm entschuldigt. Dann tritt die Lebensgefährtin des Vaters in den Zeugenstand. Das Zusperren des Wohnbereichs erklärt sie mit ihrem Wunsch nach "Privatsphäre". An dem Abend habe sie Angst vor dem Sohn gehabt und ihren Partner gebeten, nicht mehr aufzusperren. Sie habe sich überfallen gefühlt. Auf die körperlichen Übergriffe angesprochen erklärt sie dem Gericht, dass sie keine Verletzungen davongetragen habe. Der blaue Fleck nach dem Tritt gegen ihr Schienbein und die geschwollene Lippe, weil der Sohn sie mit einem kleinen Holzscheit getroffen hatte, seien nicht schlimm gewesen. Sehr getroffen habe sie allerdings die Spucke im Gesicht.

Die Jugendgerichtshilfe ergreift Partei für den Angeklagten. Der Schüler habe sich in einer Überforderungssituation befunden. Die Trennung sei vermutlich nicht gut von den Eltern moderiert worden. Dennoch, die Staatsanwaltschaft fordert eine Woche Dauerarrest. Dieser Antrag animiert den Verteidiger zu einem flammenden Plädoyer. Sein Mandant habe keinen Ansprechpartner gehabt und mit aggressivem Verhalten reagiert. Am Ende verurteilt Richter Daniel Dorner den 19-Jährigen nach Jugendstrafrecht wegen versuchter gefährlicher und gefährlicher Körperverletzung sowie Beleidigung zu 48 Sozialstunden. Die anderen Tatvorwürfe wurden eingestellt.

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