Amtsgericht Dachau:Falsches Spiel mit Automaten

Schwere Vorwürfe: Ein Spielhallen-Geschäftsführer soll Automaten manipuliert und so bis zu 182.000 Euro unterschlagen haben. Ihm drohen vier Jahre Gefängnis.

Daniela Gorgs

Es ist eine schwere Anklage: 181839,60 Euro soll ein 42-jähriger Spielhallen-Geschäftsführer unterschlagen haben. Im Falle einer Verurteilung droht dem Angeklagten eine Freiheitsstrafe von bis zu vier Jahren. Entsprechend belehrt Lukas Neubeck, Vorsitzender des Schöffengerichts, den 42-Jährigen. Ein Geständnis würde sich erheblich strafmildernd auswirken. Dem Gericht lägen Kontoauszüge vor, die zeigten, dass der Angeklagte in größerem Umfang Bareinzahlungen getätigt habe. Auch habe er in erhöhtem Maß Datenbanken für Spielautomaten bestellt. Das verdächtige den 42-Jährigen, den Ausleseprozess manipuliert zu haben. Er soll nach einem Datenbankwechsel den Inhalt der Röhren, in denen sich das den Spielern zur Verfügung stehende Geld befindet, für sich selbst behalten und nur den Gewinn aus der Sammelkasse an die Besitzer abgegeben haben.

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Der Angeklagte soll Spielautomaten manipuliert und 182 000 Euro unterschlagen haben. Bewahrheitet sich der Vorwurf, muss er ins Gefängnis.

(Foto: ddp)

Der Angeklagte nimmt die Warnung zur Kenntnis und weist die Anschuldigungen zurück. Wie sein Verteidiger erklärt, verhielt sich der Mandant straffrei. Wohl aber müsse eingeräumt werden, dass die Abrechungspraxis zwischen dem 42-jährigen Geschäftsführer und seinen Arbeitgebern, einem Ehepaar, nicht so verlief, wie es hätte sein sollen. Das heißt: Es gibt keine Quittungen, keine Belege, keine Verträge. Der 42-Jährige reparierte und wartete die Spielautomaten, sammelte das Geld ein und deponierte es sowie das Auslesegerät meist im Auto oder der Garage seiner Arbeitgeber. Manchmal übergab er das Geld persönlich.

"Es ist eine komplexe Geschichte", sagt der Verteidiger. Zwei Stunden lang lässt sich das Schöffengericht von dem Angeklagten erklären, wie ein Spielautomat funktioniert, wie er geleert wird, wann eine Datenbank ausgetauscht werden muss und wie dies geschieht. Das Gericht erfährt, dass der Angeklagte die Mitarbeiter der Spielhallen sowie auch sich selbst ausbezahlte. Mit dem Bargeld aus dem Gewinn der Automaten. Sein Anwalt erklärt: "Er hat das getan, was ihm angeschafft wurde." Er soll etwa angewiesen worden sein, die Datenbanken der Automaten zu tauschen, wenn sich Kunden über einen Defekt beschwerten, wenn ein Manipulationsverdacht bestand oder ein Update geplant war. Nach jedem Wechsel, so erklärt der Angeklagte, habe er die Röhren wieder mit Münzen auffüllen müssen. Und genau um diesen Röhreninhalt geht es in der Verhandlung. Dem Geschäftsführer wird vorgeworfen, knapp drei Jahre lang, den Inhalt der Röhren in die eigene Tasche gewirtschaftet zu haben. Der Besitzerin der Spielhallen fielen Unregelmäßigkeiten in der Abrechnung der Röhreninhalte auf. Vor Gericht erklärt sie als Zeugin, dass sie sich zudem über den häufigen Datenbankwechsel gewundert habe. Sie beteuert, dass sie nur den erzielten Gewinn aus der Sammelbox von dem Geschäftsführer erhalten habe, nicht aber den Röhreninhalt.

Der Prozess dauert knapp fünf Stunden. Die Staatsanwältin moniert die Abrechnungspraxis und die nicht nachprüfbare Buchführung. Abwechselnd gehen Staatsanwältin, Richter und Verteidiger die Spielhallenbetreiber an und erhalten unterschiedliche Antworten, wann und wie die Geldübergabe stattfand. Am Ende wird die Verhandlung ausgesetzt. Die Staatsanwaltschaft muss nachermitteln. Der Hersteller der Spielautomaten soll dem Schöffengericht erklären, wann eine Datenbank ausgewechselt werden muss und wer darüber informiert wird.

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