Amtsgericht Dachau:Der Professor

Hausmann und Babysitter zu sein, war einem 35-Jährigen offenbar zu wenig. Er gab sich als Doktor und Professor aus. Durch einen Zahnarztbesuch flog er auf.

Matthias Pöls

Der Angeklagte schreitet in den Verhandlungssaal des Amtsgerichtes Dachau - bekleidet mit einem grünbraun-karierten Sakko und einer dicken schwarzen Hornbrille. Ein Aufzug, der standesgemäß zu einem Professor passen könnte. Doch diesen Titel hat der 35-Jährige nie besessen. Trotzdem gab er sich im März 2009 bei einem Dachauer Zahnarzt als wissenschaftlicher Mitarbeiter der Universität München aus. Diesen Missbrauch von Titeln bestrafte Richter Lukas Neubeck am Mittwoch mit einer Geldstrafe von 1800 Euro. Es war nicht das erste Mal, dass sich der Angeklagte mit fremden Federn schmückte und erwischt wurde. Bei einem Vorfall im Dezember 2008 verlieh er sich noch die Würde eines Ehrendoktors in Wirtschaft, den der 35-Jährige von einer ausländischen Universität erhalten hat, wie er vor dem Amtsgericht erklärt. Nur leider sei dieser aus rechtlichen Gründen nicht nach Deutschland übertragbar. Dafür wurde der Münchner bereits zu einer Geldstrafe verurteilt. Als Richter Neubeck wissen will, wann der 35-Jährige sein echtes BWL-Studium abgeschlossen hat, muss der Mann länger überlegen und kommt dennoch nicht zu einem eindeutigen Ergebnis. "Ich glaube, es war so um das Jahr 2006", sagt der momentan arbeitslose "Professor". Zur Zeit ist er professioneller Vollzeit-Hausmann, kümmert sich um die dreijährige Tochter, die berufstätige Frau bezahlt seine Schulden aus einer gescheiterten Geschäftsidee ab. Der Angeklagte steht ohne Anwalt vor Gericht und versucht, sich selbst zu verteidigen. Dabei wettert er gegen den Zahnarzt: "Er verstößt gegen Paragraph 203." Der Arzt habe Fotos des 35-Jährigen weitergegeben und damit das Privatgeheimnis verletzt. Er sei nicht zum ersten Mal dort zur Behandlung gewesen. Aber: "Ich bin weder als Professor noch sonst etwas aufgetreten." Richter Neubeck zieht das Anmeldeformular des Zahnarztes hervor und fragt: "Ist das Ihre Unterschrift?" Der Angeklagte bestätigt es und gibt dann doch zu, dass auch die Berufsbezeichnung "Professor" und die Krankenkasse der Universität von seiner Hands geschrieben wurden. "Ich war damals Lehrer und habe mit der LMU zusammengearbeitet", versucht der 35-Jährige ein letztes Ausweichmanöver - ohne Erfolg. Zu dem Strafverfahren kam es nach einem Zivilverfahren: Als Professor hatte er sich als privat versichert ausgegeben. Dementsprechend rechnete der Zahnarzt die Behandlung des Angeklagten im März 2009 ab. Doch die gesetzliche Krankenkasse des 35-Jährigen zahlte nur einen Teil der Kosten, nach den Vorgaben für gesetzlich Versicherte, wie es der 35-Jährige ist. Dieses Verfahren wurde eingestellt. Doch für den Missbrauch von Titeln verurteilt ihn Richter Neubeck zu 60 Tagessätzen à 30 Euro, wie es die Staatsanwaltschaft gefördert hatte. Der 35-Jährige plädierte zuvor: "20 Tagessätze sind ausreichend." Schließlich habe er gestanden und es nicht getan, um sich irgendeinen Vorteil zu verschaffen. Bei der Urteilsverkündung erklärte der Richter, es wäre möglich gewesen, die Strafe deutlich höher anzusetzen.

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Akademische Hochstapelei hat einem 35-Jährigen eine saftige Geldstrafe eingebracht.

(Foto: dpa)
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