Altomünster/München:Schlag mit der Hantel

Das Münchner Landgericht soll einen mutmaßlichen Mordversuch innerhalb einer Familie klären. Laut Anklage hat eine 50-Jährige vor zehn Jahren ihren damals 13-jährigen Sohn angestiftet, seinen Vater hinterrücks zu töten

Von Andreas Salch, Altomünster/München

Inzwischen scheint wieder Friede eingekehrt zu sein bei der Familie, ja vor Kurzem soll die Angeklagte mit ihrem Mann sogar einen Tanzkurs gemacht haben. Doch es gab auch andere Zeiten in der Ehe der beiden - und einen schlimmen Vorwurf.

Vor mehr als zehn Jahren soll die heute 50-Jährige fremdgegangen sein und sich mit ihrem Mann überworfen haben. Um sich seiner zu entledigen und an dessen Lebensversicherung in Höhe von 60 000 Euro zu kommen, soll die Angeklagte nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft im Jahr 2008 ihren damals noch strafunmündigen jüngsten Sohn dazu angestiftet haben, den Vater hinterrücks zu ermorden. Mit einer 1,5 Kilogramm schweren Hantel. Beim Abendessen.

Irgendwann im Verlauf des Jahres soll der damals 13-Jährige den Vater auch tatsächlich mit der Hantel beim Essen in der gemeinsamen Wohnung des Ehepaars in Altomünster auf den Hinterkopf geschlagen haben. Der Vater, von Beruf Polizist, erlitt laut Anklage jedoch lediglich eine Schädelprellung und Schmerzen.

Seit diesem Dienstag nun muss sich die Ehefrau und Mutter von drei Kindern vor der Schwurgerichtskammer am Landgericht München II verantworten. Die Staatsanwaltschaft hat Anklage wegen versuchten Mordes mit gefährlicher Körperverletzung in "mittelbarer Täterschaft" erhoben, weil die Angeklagte nicht selbst gehandelt, sondern ihr eigenes Kind zu der Tat angeleitet haben soll.

Dass der Fall überhaupt vor Gericht gelandet ist, ist einem Zufall geschuldet. Erst fünf Jahre nach der mutmaßlichen Tat hatte der Chef des Ehemanns davon erfahren. Als Polizeibeamter sah er sich dazu verpflichtet, die Ermittlungsbehörden einzuschalten. So nahm die Sache ihren Lauf. Dass sie erst jetzt verhandelt wird, liegt daran, dass die Angeklagte nicht in Untersuchungshaft genommen wurde und die Schwurgerichtskammer am Landgericht München II in der jüngsten Vergangenheit mit anderen Großverfahren zu tun hatte.

Die 50-Jährige nimmt am Dienstagmorgen verspätet auf der Anklagebank Platz. Das sehe man nicht so gern, belehrt sie Richter Thomas Bott freundlich. Bei der Verlesung der Anklage durch Staatsanwältin Cathrin Rüling wirkt die Angeklagte ungerührt. Einer der drei Verteidiger, Rechtsanwalt Christian Langgartner, verliest eine Erklärung für seine Mandantin. Diese habe "zu keinem Zeitpunkt" den Plan gefasst, ihren Mann zu töten - "auch nicht durch Dritte". Die Behauptung, ihr jüngster Sohn - der mutmaßliche und seinerzeit strafunmündige Täter - habe den Vater auf Geheiß der Angeklagten hin töten sollen, "entspricht nicht der Wahrheit", sondern dessen "Fantasie". In der Ehe habe es gekriselt, aber die Krise sei überwunden, heißt in der Erklärung. Fragen werde seine Mandantin nicht beantworten.

Einem psychiatrischen Sachverständigen hatte die 50-Jährige 2016 berichtet, dass sie im Oktober 2013 ein Schreiben erhalten habe. Darin sei ihr mitgeteilt worden, dass gegen sie wegen versuchten Mordes ermittelt werde. Ihr Mann habe angeblich von seinem jüngsten Sohn von dem Plan der Mutter erfahren, ihn zu beseitigen. Doch die Angeklagte und ihr Mann fanden offenbar wieder zueinander. "Zwischen mir und meinem Mann ist alles bestens", teilt die 50-Jährige mit und fügt hinzu: "Wir fahren auch wieder gemeinsam in den Urlaub, toi, toi, toi!"

Schließlich werden der Ehemann sowie die drei Kinder der Angeklagten als Zeugen aufgerufen. Sie machen jedoch keine Angaben und berufen sich dabei auf das ihnen zustehende Zeugnisverweigerungsrecht. Der Ehemann und der jüngste Sohn erklären zudem, dass sie auch ihre Angaben, die sie vor einem Ermittlungsrichter machten, zurücknehmen wollen. Der Prozess wird fortgesetzt.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: