Altomünster:Freizeitplatz statt großer Skateanlage

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Die traurigen Reste der Skateanlage in Altomünster. Der Platz soll nun umgebaut werden. (Foto: Horst Kramer)

Von Horst Kramer, Altomünster

Der Skateplatz an der Stumpfenbacher Straße im Süden Altomünsters gibt schon seit geraumer Zeit ein trauriges Bild ab: Zwei ziemlich müde "Obstacles" (Hindernisse) verlieren sich auf der großen Fläche - eine kleine "Jumpramp" (Sprungrampe) und eine flache "Funbox" mit zwei Zufahrten. Am Rande des Platzes haben sich Besucher des Jugendzentrums einen geschützten Freisitz hingestellt, eine Holzhütte dient als Treff bei Regen. Weitere Gerätschaften, darunter eine Halfpipe, wurden aus Alters- und Sicherheitsgründen nach und nach entfernt. Jugendliche Skater sind hier nur sehr selten zu sehen.

Deswegen hat sich der Gemeinderat schon im vergangenen Jahr für die Renovierung des rund 400 Quadratmeter großen Areals ausgesprochen. Der Bauausschuss gab dieser Tage den Startschuss für das Projekt. Statt auf dem Skateboard sollen sich Jugendliche dort künftig mit Bällen austoben. Dazu werden Basketballkörbe und Handballtore aufgestellt. Vier Meter bis fünf Meter hohe Zäune sollen verhindern, dass die Bälle auf der Stumpfenbacher Straße oder in den benachbarten Grundstücken landen. Zusätzlich wird ein 1,50 Meter hoher begrünter Schutzwall zwischen dem Gelände und der Straße gezogen. Die kleine Holzhütte, die sich Jugendliche vor einigen Jahren an das Südosteck des Skateparks gebaut hatten, bleibt. Sie wird außerhalb der umzäunten Fläche liegen. "Alle Schritte wurden mit unserer Jugendzentrumsleiterin Marion Köhler abgesprochen", erklärt die Bauamtsleiterin Michaela Felber. Die Gemeinde rechnet mit Umbaukosten von rund 60 000 Euro.

Die Baumaßnahmen erforderten eine formale Nutzungsänderung des Geländes, die der Bauausschuss nun beschlossen hat. Das Landratsamt muss den neuen Plänen noch zustimmen. Ein Immissionsgutachten hatte die Kommune schon im vergangenen Jahr eingeholt - ein Grund, warum zwischen dem damaligen Ratsentscheid und dem aktuellen Beschluss zwölf Monate lagen.

© SZ vom 18.02.2020 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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