Dachau/München:Landratsamt prüft Schritt an höhere Instanz

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Ein 35-Jähriger wurde wenige Stunden nach dem Brand eines Autos festgenommen. Nun sitzt er in U-Haft. (Foto: David-Wolfgang Ebener/dpa)

Der Landkreis Dachau und die AfD streiten sich vor Gericht um die Besetzung der Ausschüsse im Kreistag. Nun hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die Berufung des Landkreises zurückgewiesen. Dabei will es der Landkreis nicht belassen und erwägt den Schritt vor das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.

Von Ayça Balcı, München

Im Streit um die Ausschussbesetzung des Dachauer Kreistags ist ein Urteil gefallen: Nachdem die AfD im Februar in erster Instanz vor dem Verwaltungsgericht in München Recht bekam, legte der Landkreis Berufung ein. Am Mittwoch wurde der Fall am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof verhandelt, er wies die Berufung des Landkreises zurück. Die aktuelle Sitzverteilung in den Ausschüssen des Kreistags bleibt demnach vorerst unverändert, teilte das Landratsamt am Donnerstagnachmittag mit: "Sobald die Urteilsgründe vorliegen, wird seitens des Landratsamtes geprüft, ob Rechtsmittel gegen das Urteil einlegt werden können." Über den Fall müsste dann das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entscheiden.

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