Süddeutsche Zeitung

Dachau gegen Rechte:Rückendeckung aus Berlin

Der Runde Tisch gegen Rassismus in Dachau fordert eine Neuregelung des Stiftungsgesetzes, damit die AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung keine finanzielle Förderung bekommt. Wahlkreisabgeordnete und die Fraktionen von SPD und der Linken sagen ihre Unterstützung zu.

Von Helmut Zeller, Dachau

Der Runde Tisch gegen Rassismus in Dachau ist zufrieden: Im Haushalt des Bundes für 2022 ist kein Geld für die AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung (DES) vorgesehen. Doch damit ist die Sache noch nicht ausgestanden, denn es geht dem Runden Tisch um eine grundsätzliche Änderung des Stiftungsgesetzes für parteinahe Stiftungen. Ein entsprechender Brief der Dachauer zivilgesellschaftlichen Organisation ist unterdessen bei Bundestagsparteien und Wahlkreisabgeordneten auf eine positive Reaktion gestoßen. Die SPD und ihr Wahlkreisabgeordneter Michael Schrodi, seine Kollegin Katrin Staffler (CSU) und die Linke haben dem Runden Tisch versichert, dass sie sich grundsätzlich gegen eine finanzielle Unterstützung der Stiftung einsetzen werden. "Es ist anzunehmen, dass die AfD die ihr nahestehende Stiftung als willkommenes Mittel zur Verbreitung ihres rechtspopulistischen und -radikalen Gedankenguts nutzen wird", schreibt das "Team Direktkommunikation" der SPD an den Runden Tisch. Dem Bündnis gehören neben vielen Einzelpersonen mehr als 40 Dachauer Organisationen und Institutionen aus Politik und Gesellschaft sowie Religionsgemeinschaften an.

"Zweifellos befindet sich die AfD in einem Prozess der Rechtsradikalisierung"

Auch die Lagergemeinschaft Dachau, der Zusammenschluss ehemaliger KZ-Häftlinge, hatte in Schreiben an die Spitzen der Ampelregierung gefordert, dass die Erasmus-Stiftung nicht wie andere parteinahe Stiftungen mit Steuergeld gefördert werden dürfe. Nachdem die in Teilen rechtsextreme Partei 2021 zum zweiten Mal in den Bundestag eingezogen ist, erwartete die Stiftung unter dem Vorsitz von Erika Steinbach sechs Millionen Euro Steuergeld. "Zweifellos befindet sich die AfD in einem Prozess der Rechtsradikalisierung", erklärt die SPD. In mehreren Bundesländern, darunter in Thüringen, Brandenburg, Sachsen und Sachsen-Anhalt, wird sie inzwischen vom Verfassungsschutz beobachtet.

Am 9. März hatte das Kölner Verwaltungsgericht geurteilt, dass der Verfassungsschutz die gesamte AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall einstufen und beobachten darf - vom Abhören von Telefonen bis zum Einsatz von V-Leuten. Die letztinstanzliche Bestätigung des Urteils steht noch aus. "Eine bundesweite Beobachtung der AfD erscheint mehr als wahrscheinlich und aus unserer Sicht auch geboten", schreibt die SPD. Deren Bundestagsfraktion wird sich für eine Regelung im Bundestag einsetzen, die verhindern soll, dass künftig parteinahe Stiftungen, die entweder selbst oder deren nahestehende Partei beobachtet werden, Steuergeld erhalten.

"Als geborene Dachauerin setze ich mich ein"

Auch die Bundestagsabgeordnete Katrin Staffler (CSU) teilt, wie sie schreibt, die Sorge des Runden Tisches, dass politische Bildung instrumentalisiert werden könnte. "Es ist kein Geheimnis, dass entscheidende Akteurinnen und Akteure der DES in der Neuen Rechte gut vernetzt sind. Von der Bundesregierung werden viele dieser Strukturen als extremistisch eingeschätzt und vom Verfassungsschutz beobachtet." Darüber hinaus würden Vertreter der Stiftung immer wieder mit rassistischen, geschichtsrevisionistischen und vor allem auch antisemitischen Äußerungen auffallen. "Für mich als geborene Dachauerin und direkt gewählte Bundestagsabgeordnete wäre es ein unzumutbarer Zustand, wenn die DES mit Hilfe von Bundesmitteln dauerhafte Strukturen schafft."

Doch Staffler verweist auf eine Hürde: Vor dem Bundesverfassungsgericht ist eine Klage der AfD anhängig. "Ich befürchte, dass die Entscheidung, ob die DES Mittel aus dem Bundeshaushalt bekommt, wesentlich von der Entscheidung dieses Gerichts abhängen wird." Das Bundesverfassungsgericht habe 1986 entschieden, dass die "staatliche Förderung wissenschaftlicher Politikberatung, wie sie auch durch die Gewährung von Globalzuschüssen an die Stiftungen bewirkt werde, [...] alle dauerhaften, ins Gewicht fallenden politischen Grundströmungen in der Bundesrepublik Deutschland angemessen berücksichtigt". Nur wenn die staatliche Förderung der pluralen Struktur der gesellschaftlichen und politischen Kräfte Rechnung trage, so die CSU-Politikerin, werde sie dem verfassungsrechtlichen Gebot gerecht, Gleiches gleich und Ungleiches seiner Eigenart entsprechend verschieden zu behandeln. Die Richter werden entscheiden müssen, wie Staffler meint, ob in ihren Augen die Erasmus-Stiftung eine "ins Gewicht fallende politische Grundströmung" in Deutschland repräsentiert.

Das Stiftungsgesetz kommt auf den Prüfstand

Unabhängig davon stimmt Staffler dem Runden Tisch zu, dass sich der Bundestag in dieser Wahlperiode grundsätzlich mit der zukünftigen Finanzierung von Stiftungen beschäftigen müsse. Den Umgang mit der AfD-nahen Stiftung werde sie in der Arbeitsgruppe Bildung und Forschung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion thematisieren und dafür werben, dass sich alle Fraktionen mit dem Thema in den nächsten Wochen und Monaten intensiv auseinandersetzen. Auch von der Linken im Bundestag hat der Runde Tisch eine Antwort erhalten: "Der Kampf gegen rechts zählt zu unserer Partei-DNA. Wir loten alle Möglichkeiten aus, die Finanzierung einer Stiftung der extremen Rechten zu verhindern und werden dazu auch mit den anderen Parteien (vor allem SPD und Grüne) sprechen", schreibt der Abgeordnete Stephan Noack.

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