Die Zahl der Abschiebungen hat im Landkreis Dachau im vergangenen Jahr rasant zugenommen. Während in den Vorjahren im Mittel zwei bis vier Menschen abgeschoben wurden, waren es 2021 ganze 20 Personen, wie das Landratsamt mitteilt. Auch müssen sich diese Woche gleich drei Geflüchtete in Dachau vor Gericht verantworten. So zum Beispiel an diesem Dienstag Samba G., ein ehemaliger Mitarbeiter der Bäckerei Polz in Hebertshausen, der seine Arbeitserlaubnis verloren hat und nun wegen illegalen Aufenthalts angezeigt wurde. "So werden gut integrierte Geduldete kriminalisiert, unter Druck gesetzt und schließlich wird es ihnen unmöglich gemacht einen Aufenthaltstitel zu erlangen", kritisiert Christian Oppl vom Münchner Flüchtlingsrat.
Das Landratsamt führt die gestiegene Zahl der Abschiebungen darauf zurück, dass nun immer mehr Asylverfahren rechtskräftig abgeschlossen würden von Personen, die um 2015 nach Deutschland kamen. "Die Ausländerbehörde zeigt aktuell nicht mehr oder weniger Fälle an, als immer schon", sagt Sina Török, Pressesprecherin des Landratsamt. Ein Blick auf die Zahlen verdeutlicht jedoch eine dramatische Veränderung in der Asylpolitik und Abschiebepraxis des Landkreises.
Jeweils sieben Geflüchtete wurden 2021 nach Nigeria und Pakistan abgeschoben. In den Iran wurden zwei Menschen ausgeflogen. Jeweils eine Person wurde nach Albanien, Bulgarien, Moldau und Mali zurückverwiesen. Acht Menschen waren zum Zeitpunkt der Abschiebung im Besitz einer befristeten Arbeitserlaubnis. In 27 Fällen konnte eine Rückführung im vergangenen Jahr nicht durchgeführt werden, weil in zwei Drittel der Fälle die Personen untergetaucht waren. Als Abschiebegründe werden vom Landratsamt drei Kategorien angegeben: Rechtskräftig abgelehnter Asylantrag (17), Ausweisung von Straftätern (2) sowie Verlustfeststellung der Freizügigkeit von EU-Bürgern aufgrund Straftaten (1), womit Abschiebungen von EU-Bürgern gemeint sind, die aufgrund einer begangenen Straftat eine Gefährdung für die Gesellschaft darstellen. Dass sich hinter der sogenannten "Ausweisung von Straftätern" auch Bagatelldelikte verstecken können, erwähnt die Behörde nicht. Sollte zum Beispiel Samba G. vor Gericht schuldig gesprochen werden, weil er keinen Pass aus seinem Herkunftsland vorzeigen konnte, so droht ihm das Etikett "Straftäter", wenn er zu über 90 Tagessätzen verurteilt werden sollte. Sein Anwalt Felix Briesenick sagt: "Im schlechtesten Fall hätte Samba G. dann keine Möglichkeit mehr eine Beschäftigungsduldung zu erlangen."
Es ist ein Katz-und-Maus-Spiel mit den Behörden
Letztlich ist das Dilemma der Geduldeten ein Katz-und-Maus-Spiel mit den Behörden. Zeigen sie ihren Pass, laufen sie Gefahr unmittelbar abgeschoben zu werden. Können sie keinen Pass vorzeigen, laufen sie Gefahr wegen illegalen Aufenthalts angezeigt zu werden und so alle Chancen auf eine Beschäftigungsduldung zu verspielen. "Es ist ein Teufelskreis aus entzogener Arbeitserlaubnis, angedrohter Abschiebung und dem Druck einen Pass vorzulegen", sagt Oppl vom Flüchtlingsrat. Er spricht von einem "selbst produzierten Vorgang, durch den Menschen kriminalisiert werden und schließlich in die Kategorie der Straftäter fallen". Insbesondere die Sammelabschiebungen nach Nigeria und Pakistan hätten drastisch zugenommen. Auch die Gründung des Landesamtes für Asyl und Rückführung zeige nun Wirkung.
Das Prozedere der Abschiebungen beschreibt das Landratsamt so: "Nach rechtskräftigem Abschluss eines Asylverfahrens wird der Betreffende alle drei Monate über seine gesetzliche Ausreisepflicht und die Möglichkeit der freiwilligen Ausreise belehrt." Diese Belehrungen fänden in deutscher, englischer oder französischer Sprache statt. Außerdem werde auf Wunsch das Infoblatt mit dem Titel "Coming Home" ausgegeben und auf die Migrationsberatung der Caritas verwiesen. Schon im Ablehnungsbescheid eines Asylantrags werde die Abschiebung bei Nichterfüllung der Ausreisepflicht angedroht. "Daher müssen die Personen nach rechtskräftigem Abschluss des Asylverfahrens und Ablauf der Ausreisefrist grundsätzlich jederzeit mit der Rückführung in ihr Heimatland rechnen", teilt das Landratsamt mit.
Das Landratsamt bezeichnet Abschiebungen als "Rückführung in das Heimatland"
Der kürzeste Zeitraum zwischen dem rechtskräftigen Abschluss eines Asylverfahrens und der "Rückführung in das Heimatland", wie das Landratsamt eine Abschiebung nennt, lag bei rund sechs Monaten. Der längste Zeitraum betrug etwa drei Jahre. "Grundsätzlich werden den Betroffenen die Abschiebungen nicht angekündigt", heißt es aus dem Landratsamt, die Geflüchteten würden jedoch gleich bei Ablehnung des Asylantrags darüber aufgeklärt, dass sie jederzeit mit einer Abschiebung rechnen müssten. "Erst bei Ingewahrsamnahme wird der Betroffene dann über die unmittelbar bevorstehende Abschiebung informiert", teilt Sina Török vom Landratsamt mit. Müsse die Person in Abschiebehaft gehen, so erfolge eine Anhörung durch einen Richter, welcher nochmals die Abschiebungsvoraussetzungen prüfe, rechtliches Gehör gewähre und nachfrage, wer über die Inhaftierung informiert werden solle.
Der Fall einer Abschiebung nach Mali hatte im vergangenen Sommer für Negativschlagzeilen gesorgt. Moussa Nomoko, der ebenfalls bei der Bäckerei Polz arbeitete, war nach Aussagen des Helferkreises unter einem Vorwand ins Landratsamt gelockt, von dort mit Handschellen abgeführt und abgeschoben worden. Der Fall sorgte für einen Aufschrei nicht nur unter Asylhelfern. Die Bundestagsabgeordneten Beate Walter-Rosenheimer (Grüne) und Michael Schrodi (SPD) schalteten sich sein. Erst auf deren Druck legte Landrat Stefan Löwl (CSU) offen, dass 20 Menschen abgeschoben wurden und weitere 320 Personen "vollziehbar ausreisepflichtig" seien.