Aufenthaltsrecht für Geflüchtete:Innenministerium hält an umstrittener Abschiebung fest

Aufenthaltsrecht für Geflüchtete: Am 12. Juli wurde die Familie Esiovwa nach Nigeria abgeschoben. Der Vorfall hat den ganzen Landkreis bewegt.

Am 12. Juli wurde die Familie Esiovwa nach Nigeria abgeschoben. Der Vorfall hat den ganzen Landkreis bewegt.

(Foto: Julian Stratenschulte/dpa)

Unter Verweis auf ein geplantes Bundesgesetz hatten SPD-Politiker weniger Abschiebungen im Freistaat gefordert. Die Regierung will jedoch nichts an ihrer Praxis ändern, wie ein Fall aus dem Landkreis Dachau zeigt.

Von Gregor Schiegl

Das bayerische Innenministerium verteidigt die umstrittene Abschiebung der Familie Esiovwa aus Karlsfeld. "Besondere Integrationsleistungen, die über die unqualifizierte Beschäftigung des Familienvaters hinausgehen", hätten die Familienmitglieder nicht vorweisen können, sie besäßen keine anerkannten Sprachzertifikate. "Auch wurden keine schwerwiegenden oder lebensbedrohlichen Erkrankungen glaubhaft gemacht", heißt es in einer Stellungnahme des Ministeriums.

Die Abschiebung der seit 2015 in Deutschland lebenden Familie aus Nigeria hatte eine breite Debatte über die Abschiebepraxis im Freistaat und insbesondere der Ausländerbehörde des Dachauer Landratsamts ausgelöst: Eine Tochter ist in Dachau geboren, die Mutter war Analphabetin und hätte am Tag nach der Abschiebung eine wichtige Untersuchung beim Arzt gehabt. Der Verdacht eines Tumors im Bauch steht im Raum. "Die geltend gemachten Erkrankungen wurden bereits großteils in dem verwaltungsgerichtlichen Verfahren gewürdigt und führten nicht zu einem Bleiberecht", heißt es dazu in dem Schreiben des Innenministeriums weiter.

Innenministerium lehnt Schrodis Forderung nach einem Abschiebestopp indirekt ab

Die Stellungnahme folgt auf die öffentlich geäußerte Kritik des Bundestagsabgeordneten Michael Schrodi (SPD). In einem Brief an Innenminister Joachim Hermann (CSU) hatte Schrodi scharfe Kritik an der Art und Weise geübt, wie Geflüchtete im Freistaat derzeit abgeschoben werden. Er hatte den Minister um eine Weisung an seine Behörden gebeten: Menschen, die unter das Chancen-Aufenthaltsgesetz fallen könnten, das die Bundesregierung gerade vorbereitet, sollten bis auf Weiteres nicht abgeschoben werden. Diesem Wunsch erteilte das Ministerium nun indirekt eine Absage: "Asylbewerber, die nach gründlicher Prüfung ihrer Anträge durch die zuständigen Behörden und Gerichte keinen Anspruch haben, in Deutschland zu bleiben, müssen unser Land wieder verlassen."

An diese rechtsstaatlich zustande gekommenen Entscheidungen seien auch die bayerischen Ausländerbehörden gebunden. Im Übrigen hätte die Familie Esiovwa gar nicht die Voraussetzungen erfüllt, um durch die geplante neue Gesetzgebung dauerhaftes Bleiberecht zu erhalten, da sie zum Zeitpunkt der Abschiebung über keine Duldung mehr verfügt habe.

Auch den Vorwurf, der Freistaat verfolge einen besonders rigiden Kurs gegen Geflüchtete, weist das Ministerium zurück. Die bayerischen Ausländerbehörden ließen "den Einzelfall nicht aus dem Blick", vor jeder Abschiebung würden alle Informationen "einzeln und akribisch auf den Prüfstand gestellt".

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