Unwetterfolgen:Trinkwasser muss weiter abgekocht werden

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Ihr Trinkwasser abkochen müssen derzeit Bewohnerinnen und Bewohner im Versorgungsgebiet der Alto-Gruppe. (Foto: Lukas Schulze/dpa)

Durch Starkregen wurde ein Tiefbrunnen in Langenpettenbach verunreinigt. Seitdem können Bewohner aus Gemeindeteilen von Altomünster und Markt Indersdorf ihr Leitungswasser nur eingeschränkt nutzen.

Von Anna Schwarz, Altomünster

Nachdem ein Trinkwasserbrunnen in Langenpettenbach beim Starkregen am 21. Juli überflutet und dadurch verunreinigt wurde, müssen Bürgerinnen und Bürger aus den Gemeinden Altomünster und Markt Indersdorf ihr Trinkwasser weiterhin vorsorglich abkochen. Das teilt das Landratsamt Dachau mit. Betroffen sind demnach Versorgungsbereiche des Wasserzweckverbands Alto-Gruppe. Dessen Geschäftsleiter Hans-Peter Unsinn sagte am Mittwoch, das bislang noch nicht abzusehen sei, wann das Abkochen des Wassers nicht mehr notwendig sei.

Denn nach dem Starkregen wurden im Wasser, das aus dem Tiefbrunnen gepumpt wird, Grenzwertüberschreitungen im Bereich Mikrobiologie festgestellt. Betroffen waren der Hauptort Altomünster, Unterzeitlbach und Langenpettenbach. Um Gefahren für die Gesundheit auszuschließen, sollten aber auch Bürger anderer Gemeindeteile von Altomünster und Markt Indersdorf ihr Wasser abkochen, schreibt das Bundeamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe in seiner Warnmeldung.

Das Wasser wird vom Gesundheitsamt Dachau täglich beprobt

Derzeit werde der Tiefbrunnen immer wieder durchgespült, sagt Hans-Peter Unsinn. Außerdem wird das hochgepumpte Wasser nicht in das Leitungsnetz eingespeist, sondern vom Gesundheitsamt Dachau täglich beprobt. Auch das Wasserleitungsnetz in dem Bereich werde intensiv gespült. Derweil funktioniere die Trinkwasserversorgung über andere Brunnen des Zweckverbandes.

Das verordnete Abkochgebot gilt für das Trinken von Leitungswasser, für die Zubereitung von Speisen, das Waschen von Obst oder Gemüse, Zähneputzen, Reinigen von offenen Wunden, Kaffee- und Teekochen, Eiswürfelzubereitung und Auflösen von Medikamenten. Vor Gebrauch sollte das Leitungswasser sprudelnd aufgekocht und dann langsam über mindestens zehn Minuten abgekühlt werden, rät das Bundesamt und empfiehlt dafür einen Wasserkocher.

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Grundsätzlich ist das Abkochen des Wassers nicht notwendig für Händewaschen, Duschen, Baden, Toilettenspülung, Wäschewaschen in der Waschmaschine oder Geschirrspülen mit und ohne Spülmaschine. Allerdings empfiehlt das Bundesamt Menschen mit geschwächter Immunabwehr oder Empfänglichkeit für Infektionen, auch das Wasser zur Anwendung am Körper abzukochen.

Vom Abkochgebot betroffen sind die Bereiche: Hauptort Markt Altomünster mit den Ortsteilen Deutenhofen, Freistetten, Hohenried, Hohenzell, Irchenbrunn, Lichtenberg, Plixenried, Rametsried, Röckersberg, Ruppertskirchen, Schauerschorn, Sengenried, Stumpfenbach, Übelmanna und Unterzeitlbach.

Zudem betroffen sind folgende Ortsteile des Marktes Indersdorf: Aberl, Ainhofen, Ainried, Arnzell, Berg, Brand, Eglersried, Eichstock, Erl, Fränking, Gittersbach, Grainhof, Gundackersdorf, Harreszell, Hartwigshausen, Kattalaich, Kleinschwabhausen, Langenpettenbach, Lanzenried, Lochhausen, Neuried, Neusreuth, Oberainried, Obergeisersberg, Puch, Riedhof, Schönberg, Senkenschlag, Stachusried, Stangenried, Tafern, Unterainried, Untergeiersberg, Wagenried, Weil, Wengenhausen, Westerholzhausen und Ziegelstadl.

Weitere Informationen stehen auf der Website der Altogruppe www.altogruppe.de. Dort können sich Betroffene auch telefonisch informieren unter 08136/80940.

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