450-Euro-Jobs:Anhebung der Obergrenze für Minijobs

Der CSU-Wirtschaftsflügel fordert die Anhebung der Verdienstobergrenze für geringfügige Beschäftigungsverhältnisse auf 500 Euro. "Die Obergrenze von 450 Euro ist seit mehr als fünf Jahren nicht mehr angepasst worden. Sie entspricht aber nicht mehr den Verhältnissen am Arbeitsmarkt", sagt Christine Unzeitig, die Kreisvorsitzende der CSU-Mittelstands-Union Dachau.

Unzeitig verweist auch darauf, dass die monatlichen Tarifverdienste seit 2013 um insgesamt 10,6 Prozent gestiegen sind. Die Obergrenze für geringfügige Beschäftigung sei dagegen völlig unverändert geblieben. "Das führt dazu, dass das Stundenkontingent der 450-Euro-Verträge immer geringer wird. Es ist deshalb eindeutig, dass es hier Nachholbedarf gibt", sagt Unzeitig.

Minijobber können aufgrund der steigenden Mindestlöhne immer weniger Stunden ableisten und fehlen der Wirtschaft deswegen dann als Arbeitskräfte. Der Landesverband der Mittelstands-Union hat die Anhebung der Obergrenze bereits beschlossen. Auch soll die Höhe der Obergrenze künftig weiter entsprechend der Erhöhungen des Mindestlohnes angepasst werden.

Für Unzeitig ist diese Anpassung an die Begebenheiten in der deutschen Wirtschaft eine Notwendigkeit. Sie erinnert daran, dass in vielen Branchen die nachgefragten Dienstleistungen ohne geringfügig Beschäftigte gar nicht erbracht werden könnten. Als Beispiel nennt sie die Landwirtschaft sowie die Gastronomie, wo gerade in saisonalen Spitzen auf diese Kräfte nicht verzichtet werden kann.

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