Dachau:Wegen Volksverhetzung verurteilt

Dachau: Im ehemaligen KZ Dachau leugnete Nikolai Nerling im Februar gegenüber Schülern den Holocaust.

Im ehemaligen KZ Dachau leugnete Nikolai Nerling im Februar gegenüber Schülern den Holocaust.

(Foto: Toni Heigl)

Der Rechtsextreme Nikolai Nerling hat laut Amtsgericht Dachau in der KZ-Gedenkstätte den Holocaust geleugnet

Von Thomas Radlmaier

Als Nikolai Nerling an dem Tag im Februar das Tor zum ehemaligen Konzentrationslager mit der zynischen Aufschrift "Arbeit macht frei" zuschlägt und einer Gruppe von Schülern, die sich dahinter befindet und eigentlich eine Führung über das Gelände machen will, zuruft, dass sie jetzt eingesperrt seien, ist das für ihn nicht mehr als ein "pietätloser Scherz". So wird er es später vor Gericht nennen, einen "Scherz". Tatsächlich ist das wohl die Spitze einer Respektlosigkeit und Verhöhnung nicht nur der mehr als 41 500 Menschen, welche die Nazis im KZ Dachau umbrachten, sondern auch aller anderen Opfer des Nationalsozialismus. Anschließend geht Nerling an diesem Tag auf die Schüler zu und sagt ihnen, dass sie nicht alles glauben sollten, was man ihnen in der Gedenkstätte erzähle.

Mehr als zehn Monate nach seinem Besuch der KZ-Gedenkstätte sitzt der Wahl-Berliner Nerling, der sich als "Volkslehrer" in der deutschen rechtsradikalen Szene einen Namen gemacht hat, im Amtsgericht Dachau auf der Anklagebank. Richter Lukas Neubeck spricht den 38-Jährigen an diesem Montag nach einer über neunstündigen Marathonverhandlung schuldig, weil er bei seinem Besuch der Gedenkstätte den Holocaust geleugnet und sich zudem wegen Hausfriedensbruchs strafbar gemacht habe. Nerling muss 10 800 Euro an die Gedenkstätte zahlen. Der zweite Angeklagte, Nerlings Kameramann, wird wegen Beihilfe zur Volksverhetzung und ebenfalls Hausfriedensbruchs verurteilt und muss 3000 Euro bezahlen. Zwar habe Nerling das Wort "Holocaust" nicht erwähnt, "so schlau ist er", sagt Neubeck in der Urteilsbegründung. Gleichwohl würden die Aussagen, die Nerling gegenüber einer Gruppe von Schülern und einer Referentin getätigt habe, "in der Gesamtschau darauf abzielen, den Völkermord nicht nur zu verharmlosen, sondern auch zu leugnen".

Nerling gilt in der rechtsradikalen Szene als Stichwortgeber. Er dreht Videos von sich, mit denen er seine Ideologie verbreitet. Im Februar hatte er in Begleitung eines Kameramanns das Gelände der Gedenkstätte betreten, um gegen den "Schuldkult" zu filmen. Dabei erkannte ihn eine Referentin der Gedenkstätte, die gerade eine Schulklasse über das Gelände führen wollte. Die Referentin untersagte ihm, auf dem Gelände zu drehen - laut Hausordnung der Gedenkstätte braucht für man für Filmaufnahmen eine Genehmigung. Anschließend alarmierte sie die Verwaltung der Einrichtung. Später verwiesen Mitarbeiter Nerling und seinen Begleiter des Geländes, riefen die Polizei und zeigten die beiden wegen Hausfriedensbruchs an.

Während die Referentin die Verwaltung an diesem Tag informierte, musste sie die Klasse für ein paar Minuten verlassen. "Ich bin gerannt, damit ich schnell zurück bin", sagt sie vor Gericht. Schließlich wollte sie die Schüler nicht zu lange alleine lassen. Als die Referentin weg war, näherte sich Nerling den Schülern, um mit ihnen ins Gespräch zu kommen. Vor Gericht belasteten ihn mehrere Schüler. Nerlings Begleiter soll zudem eine Schülerin sexistisch beleidigt haben. Als die Referentin nach eine paar Minuten wieder zur Gruppe zurückkam, geriet auch sie noch einmal mit Nerling verbal aneinander.

Die Angeklagten äußerten sich zu den Vorwürfen in der Verhandlung nicht. Die Verteidigung plädierte auf Freispruch, während die Staatsanwältin Freiheitsstrafen forderte. In seinem Plädoyer sagte Nerlings Anwalt, für ihn sei es moralisch nicht vertretbar, was sein Mandant gemacht habe. Doch er habe keine rechtlichen Grenzen durchbrochen.

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