Glückshafen:Warum Kinder auf dem Dachauer Volksfest keine Lose mehr kaufen dürfen

Glückshafen: Eigentlich hätte das Kaufverbot für Minderjährige schon seit Jahren gelten müssen, nur ist es wohl bisher keinem Mitarbeiter in der Regierung von Oberbayern aufgefallen.

Eigentlich hätte das Kaufverbot für Minderjährige schon seit Jahren gelten müssen, nur ist es wohl bisher keinem Mitarbeiter in der Regierung von Oberbayern aufgefallen.

(Foto: Toni Heigl)
  • Die Bezirksregierung verbietet der Stadt Dachau, beim Glückshafen auf dem Volksfest Lose an Minderjährige zu verkaufen, um diese vor Suchtgefahr zu schützen.
  • Entscheidend für das Verbot der Bezirksregierung ist die Höhe der Einnahmen - in Dachau liegen sie über einer Grenze.
  • "Ich kann mir nicht vorstellen, dass von unserem Glückshafen schon mal ein Kind glücksspielsüchtig geworden ist", sagt der Oberbürgermeister.

Von Viktoria Großmann

Völliges Unverständnis spricht aus der Pressemitteilung, welche die Stadt Dachau am Montagmittag versendet. "Kein Scherz: Kein Loskauf an Minderjährige am Glückshafen", ist sie überschrieben. Die Regierung von Oberbayern hat den Betrieb der städtischen Tombola auf dem Dachauer Volksfest, das am 10. August beginnt, zwar genehmigt, aber erstmals nur unter der Bedingung, dass keine Lose an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren verkauft werden. Was nicht heißt, dass Kinder die Lose nicht selbst ziehen dürfen. Das bleibt erlaubt, vorausgesetzt, dass ein volljähriger Begleiter das Geld für die Lose übergibt.

"Es handelt sich bei der Glückshafen-Ausspielung in Dachau nicht um eine Lotterie mit geringem Gefährdungspotenzial. Nur bei solchen kann von dem im Glücksspielstaatsvertrag normierten Verbot der Teilnahme von Minderjährigen abgewichen werden", lässt die Regierung von Oberbayern auf Nachfrage wissen. Die Stadt zeigt für die Auflage wenig Verständnis: "Ich kann mir nicht vorstellen, dass von unserem Glückshafen schon mal ein Kind glücksspielsüchtig geworden ist", erklärt Oberbürgermeister Florian Hartmann (SPD). Ausweise kontrollieren wolle man nicht. "Mit solchen Regelungen gibt sich die öffentliche Hand immer mehr der Lächerlichkeit preis", so der OB. "Wir werden rechtlich behandelt wie ein Spielcasino", erläutert er.

Die Stadt muss in jedem Jahr neu die Genehmigung zum Betrieb des Glückshafens bei der Regierung von Oberbayern beantragen. Verändert hat sich rechtlich eigentlich nichts. "Bisher hatten wir offenbar Glück", sagt Hartmann. Eigentlich nämlich hätte das Kaufverbot für Minderjährige schon seit Jahren gelten müssen, nur ist es wohl bisher keinem Mitarbeiter in der Regierung von Oberbayern aufgefallen. Hartmann wollte den Bescheid nicht einfach so akzeptieren und rief die Präsidentin an. Doch diese erklärte ihm nur, man müsse das Jugendschutzgesetz einhalten, da sei nichts zu machen. Keine Rolle spielt dabei der gemeinnützige Zweck der Tombola, wohl aber die Höhe der Erlöse.

Bis zu 40 000 Euro dürfen eingenommen werden, ohne dass eine solche Veranstaltung als Glücksspiel gilt. Die Stadt aber hat in den vergangenen beiden Jahren jeweils etwa 74 000 Euro gemacht. Davon muss sie die Kosten decken - für Auf- und Abbau, Preise, Lose herstellen. Am Ende gingen jeweils rund 29 000 Euro an die Bürgerspitalstiftung, sagt Markus Haberl, zuständiger Amtsleiter im Dachauer Rathaus. Jeweils 10 000 Euro flossen direkt an bedürftige Dachauer und in die Rücklagen der Stiftung. Rund 9000 Euro wurden an karitative Verbände gespendet.

Den Glückshafen betreibt die Stadt Dachau schon seit 1894. In diesem Jahr wird die Aktion 125 Jahre alt. Gemeinnützigkeit ist von jeher ihr Zweck. Städtische Mitarbeiter und ehrenamtliche Helfer, darunter viele Stadträte stehen in der Bude - das Geld, das sie erwirtschaften, geht an bedürftige Bürger. Meist werden Jahr für Jahr etwa 160 000 Lose verkauft. An den letzten beiden Volksfesttagen übernimmt das Bayerische Rote Kreuz den Stand von der Stadt - und für das BRK gelten offenbar andere Regeln. Es braucht nicht jährlich eine neue Genehmigung, sondern darf sich auf die "Allgemeine Erlaubnis für die Veranstaltung öffentlicher Lotterien und Ausspielungen im Regierungsbezirk Oberbayern" verlassen, die für Wohlfahrtsverbände, Sport- und Feuerwehrvereine gilt. Erstmals dürfen also Kinder und Jugendliche an den ersten acht Volksfesttagen die Lose am Glückshafen nicht selbst kaufen. An den letzten beiden Tagen hingegen schon.

Zur SZ-Startseite
Volksfest Aufbau

Aufbau läuft
:Dachauer Volksfest 2019: Was Stadt und Festwirte alles vorhaben

Die Stadt und die Festwirte setzen beim Dachauer Volksfest auf Altbewährtes: Messer bleiben verboten und der Bierpreis wird moderat erhöht.

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: