Dachau/München:Die Toten finden keine Ruhe

Die Lagergemeinschaft Dachau erklärt, sie habe der Umbettung der zwölf Skelette von Häftlingen des ehemaligen Außenlagers Allach auf den Dachauer Waldfriedhof nie zugestimmt und stellt Strafanzeige

Von Helmut Zeller, Dachau/München

Die Bestattung der sterblichen Überreste von zwölf Opfern des KZ-Außenlagers Allach auf dem Dachauer Waldfriedhof im Dezember 2017 hat ein Nachspiel: Die Lagergemeinschaft Dachau hat jetzt bei der Staatsanwaltschaft München II Strafanzeige wegen des Verdachts auf Störung der Totenruhe gestellt. Die Anzeige richtet sich gegen Unbekannt, aber im Zusammenhang damit erhebt der Verband der KZ-Überlebenden schwere Vorwürfe. So soll er erst mit monatelanger Verspätung von den Skelettfunden auf dem Privatgrundstück an der Granatstraße 12 östlich der Siedlung Ludwigsfeld unterrichtet worden sein. Außerdem hat die Lagergemeinschaft nie in die Umbettung der sterblichen Überreste nach Dachau eingewilligt. Das erklären ihre Vertreter, darunter der Münchner Stadtteilhistoriker Klaus Mai, der durch seine Forschungen letztlich die archäologische Grabungen initiiert hatte. "Wir sind ausgetrickst worden", sagt Klaus Mai der SZ.

Am 19. Oktober 2017 gab das NS-Dokumentationszentrum München eine Pressemitteilung heraus, die über den Skelettfund informierte. Davon habe er, sagt Klaus Mai, drei Tage vorher erfahren - bei einer Sitzung des begleitenden Runden Tisches. Die zwölf Skelette sowie einzelne Gebeine waren aber schon im August ausgegraben und eingesargt worden. Die zwölf Särge wurden seitdem in einem Container auf dem Gelände gelagert. Winfried Nerdinger, der Direktor des NS-Dokuzentrums, habe ihn, sagt Mai, bei dieser Sitzung sogar gedrängt, nicht gleich die Lagergemeinschaft zu informieren, worauf er, Mai, aber nicht eingegangen sei.

Dachau/München: In diesen Gräbern auf dem Dachauer Waldfriedhof liegen die sterblichen Überreste von zwölf KZ-Häftlingen des ehemaligen Außenlagers Allach.

In diesen Gräbern auf dem Dachauer Waldfriedhof liegen die sterblichen Überreste von zwölf KZ-Häftlingen des ehemaligen Außenlagers Allach.

(Foto: Toni Heigl)

Die späte Information hält der Verband deshalb für bedeutsam, weil ihm so Zeit gefehlt habe, seiner Forderung Nachdruck zu verleihen. Zumal die sterblichen Überreste dann so rasch umgebettet worden seien. Er wollte, dass sie an Ort und Stelle belassen werden und eine Gedenkstätte errichtet wird. An dem Runden Tisch nahm seit Beginn der Grabungen im Frühjahr 2016 auch ein Vertreter des Eigentümers, der Projektgesellschaft Granatstraße 12, teil, die auf dem rund 33 000 Quadratmeter großen Grundstück Wohnungen bauen will. Der Münchner Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) hatte den Runden Tisch angeregt, die Koordination übertrug er dem Gründungsdirektor des NS-Dokumentationszentrums, Winfried Nerdinger. Der stellt klar, dass er und das Dokuzentrum in dieser Sache allein koordinierend tätig gewesen seien.

In dem Gremium waren unter anderem noch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege, die Stiftung Bayerische Gedenkstätten, die KZ-Gedenkstätte Dachau, die Israelitische Kultusgemeinde München und Oberbayern sowie das Kulturreferat der Landeshauptstadt vertreten. Nerdinger widerspricht der Darstellung Mais, wonach die Lagergemeinschaft nicht in die Entscheidung zur Umbettung eingebunden gewesen sei. Die Pressemitteilung vom 19. Oktober sei nicht vom NS-Dokumentationszentrum gewesen, sondern eine gemeinsame Erklärung des Runden Tisches, an dem Mai doch teilgenommen habe. Der Text habe ihm vorgelegen. Außerdem, so Nerdinger, habe die Stiftung Bayerische Gedenkstätten detailliert dargelegt, dass von einer Störung der Totenruhe keine Rede sein könne. Für die Abstimmung mit den Überlebendenverbänden sei die KZ-Gedenkstätte Dachau zuständig gewesen, erklärte die Pressesprecherin des NS-Dokumentationszentrums, Anke Hoffsten.

Ehemalige Lagerbaracke in der Siedlung "Ludwigsfeld" in München, 2012

Eine Gedenktafel erinnert an die Opfer des KZ-Außenlagers Allach, von dem auf Ludwigsfelder Gebiet nur eine Baracke noch steht.

(Foto: Niels P. Jørgensen)

"Daher wurde in Absprache mit den Verbänden der Überlebenden und den zuständigen Institutionen beschlossen, die zwölf Skelette individuell in einer würdevollen multireligiösen Zeremonie in einem nahe gelegenen Friedhof zu bestatten...", hieß es in der Pressemitteilung vom 19. Oktober. Eine solche Absprache hat es jedoch, darauf beharrt die Lagergemeinschaft, nie gegeben. Jürgen Müller-Hohagen, Vizepräsident der Lagergemeinschaft Dachau, sagte der SZ: Weder er noch der Präsident, der Theresienstadt-Überlebende Ernst Grube, seien in die Entscheidung für eine Beerdigung auf dem Dachauer Waldfriedhof eingebunden gewesen. Auch das Comité International de Dachau soll nicht gefragt worden sein; dem widerspricht allerdings Winfried Nerdinger.

Müller-Hohagen erklärt den Unmut in der Lagergemeinschaft so: Die Bestattung in Dachau sei sehr würdevoll gewesen, man habe aus Respekt vor den Opfern auch die Zeremonie nicht stören wollen, nachdem es nun mal schon so gelaufen sei. Deshalb habe die Lagergemeinschaft gewartet, bis sie nun die Strafanzeige gestellt habe. Allerdings müssten die Vorgänge um die Umbettung der sterblichen Überreste der KZ-Opfer gerichtlich aufgeklärt werden. Die Strafanzeige richtet sich nicht gegen das NS-Dokumentationszentrum, der Überlebendenverband will herausfinden, wer von den Beteiligten die Entnahme der Skelette zu verantworten hat und wer hinter der Entscheidung für ihre Umbettung stand. Die Lagergemeinschaft fordert nach wie vor die Errichtung einer Gedenkstätte auf dem Areal des Fundorts - dabei hätte man sich Klaus Mai zufolge auch auf das Gräbergesetz berufen können, das einen angemessenen Umgang mit den sterblichen Überresten vorschreibt. Man habe erwartet, dass die sterblichen Überreste der KZ-Opfer im Boden des ehemaligen Außenlagers bleiben würden. Das Gräbergesetz greife nicht mehr, da die Skelette bereits ausgegraben und monatelang in einem Container gelagert worden seien, sagt Mai.

Die Pressemitteilung vom Oktober 2017 endete so: "Damit ist die mehrjährig andauernde Untersuchung des Grundstücks Granatstaße 12 abgeschlossen. Die weiteren Planungen zur zukünftigen Bebauung des Grundstücks sind Angelegenheit der zuständigen Planungsbehörden." "Ich kann mein Entsetzen und mein Erschrecken über ein solches Vorgehen nicht in Worte fassen", sagt Mai.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: