Süddeutsche Zeitung

CSU-Affäre:Baretti wird die Kohle nicht los

Verzicht auf Stadtrats-Geld bei Abwesenheit ist nicht möglich.

Berthold Neff

Für den Fall, dass der CSU-Stadtrat Christian Baretti tatsächlich am Mittwoch nächster Woche in die Vollversammlung gekommen wäre, hatte die CSU-Fraktion gestern etwas ganz Besonderes beschlossen. Baretti, der seine Parteiämter derzeit wegen staatsanwaltlicher Ermittlungen ruhen lässt, sollte von seinem Vorzeigeplatz fünf in der ersten CSU-Reihe auf die hinterste Bank abgeschoben werden, zur Linken des Stadtrats Johann Weinfurtner von den Republikanern. Dann aber, nach diesem Droh-Beschluss der Fraktion, überstürzten sich die Ereignisse.

Baretti kam zu einem Spitzengespräch mit Fraktionschef Hans Podiuk und dessen Stellvertretern Ilse Nagel, Helmut Pfundstein und Walter Zöller in die CSU-Räume und teilte mit, dass er nun doch noch nicht im Plenum auftauchen werde. Danach verschickte die CSU per Presse-Verteiler Barettis Schreiben an OB Christian Ude (SPD). Darin nimmt Baretti Bezug auf seinen Brief vom 8. Januar, in dem er seine Rückkehr für den 28. Januar ankündigte, und bittet, "mich nochmals von meinen Aufgaben als ehrenamtlicher Stadtrat für kurze Zeit freizustellen".

Baretti begründet dies so: "Aufgrund der neuesten Entwicklung in den gegen mich laufenden Ermittlungsverfahren besteht für mich anders als angenommen weiterer Zeitbedarf". Da zuletzt davon die Rede war, dass er seine Aufwandsentschädigung von etwa 2000 Euro für Nichtstun kassiere, fügt Baretti hinzu: "Da mir aus der jetzigen Situation kein finanzieller Vorteil erwachsen soll, verzichte ich bis zur Wiederaufnahme meiner Tätigkeit auf die mir zustehende Aufwandsentschädigung."

Laut Bayerischer Gemeindeordnung kann er das aber nicht. Artikel 20a bestimmt: "Auf die Entschädigung kann nicht verzichtet werden." Näheres, so der bayerische Gesetzgeber, müssten die Gemeinden in speziellen "Hauptsatzungen" regeln. Die Münchner Stadträte sind diesem Rat gefolgt.

Auf Baretti trifft Paragraf 4 zu. Demzufolge wird die Entschädigung auf die Hälfte gekürzt, wenn ein Stadtratsmitglied "an der Wahrnehmung seiner Aufgaben länger als drei Monate verhindert" ist. Da Baretti seine Ämter bereits seit dem 8. September ruhen lässt, erhält er derzeit nur die Hälfte der Entschädigung. Weitere Kürzungen sind in der Hauptsatzung nicht vorgesehen.

Dabei dürfte es durchaus noch dauern, bis die Verfahren gegen Baretti (zum einen in der CSU-Affäre, zum anderen im AOK-Bestechungsfall) abgeschlossen sind. In der CSU-Affäre hat die Staatsanwaltschaft bereits Strafbefehl gegen Baretti (und vier weitere Beschuldigte) beantragt, bekam die Anträge jedoch samt Akten am vorigen Dienstag vom Amtsgericht zurück.

Doch inzwischen liegt der Fall, samt der von Staatsanwältin Renate Fischer gelieferten Stellungnahme zu einigen rechtlichen Fragen, wieder bei Amtsrichterin Petra Axhausen.

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