Corona und Versammlungsfreiheit:Warum sind "Spaziergänge" verboten?

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Corona-Demo in München: "Auch wenn der harmlose Begriff 'Spaziergang' verwendet wird, handelt es sich also klipp und klar um eine Versammlung." (Foto: Stephan Rumpf)

Viele Demonstrationen gegen die Corona-Schutzmaßnahmen werden inzwischen untersagt. Mit welchem Recht eigentlich? Und bieten die "Spaziergänge" eine rechtliche Lücke? Ein Gespräch mit Markus Thiel von der Polizei-Hochschule Münster.

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Sich "spontan" zu "Spaziergängen" versammeln und so unliebsame Auflagen umgehen: Was sich Gegner der Corona-Schutzmaßnahmen ausgedacht haben, um Polizei und Genehmigungsbehörde ein Schnippchen zu schlagen, ist in München nicht mehr so ohne Weiteres möglich. Per Allgemeinverfügung hat die Stadt derartige Versammlungen untersagt, sie gilt bis diesen Mittwoch. Markus Thiel, 48, ist Universitätsprofessor für Öffentliches Recht mit Schwerpunkt Polizeirecht an der Deutschen Hochschule der Polizei in Münster und erklärt, wie das rechtlich möglich ist.

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