Corona-Pandemie:Ein Picknick ist kein triftiger Grund

Polizei patroulliert im Englischen Garten, das war am Fr, 20.03.

Auf Abstandskontrolle: Polizeipatrouille im Englischen Garten.

(Foto: Florian Peljak)

Weil das Wetter am Wochenende schön werden soll, fürchtet die Münchner Polizei um die Disziplin beim Thema Ausgangsbeschränkungen. Mehr Verstöße würden die bisher gute Bilanz torpedieren.

Von Martin Bernstein

Das Wetter ist schön - und das ist schlecht. Zumindest dann, wenn zu viele Münchner das Frühlings-Intermezzo am Freitag und Samstag als Freibrief betrachten und gegen den Sinn der Ausgangsbeschränkungen in Scharen die sonst gewohnten Schönwetter-Hotspots aufsuchen, seien es die Parks in der Stadt oder die Seen und Gipfel im Oberland. Mit deutlichen Worten hat sich deshalb die Münchner Polizei vor dem Wochenende an die Menschen gewandt: Weiterhin gelte, dass man die eigene Wohnung nur aus triftigem Grund verlassen dürfe. Eine Bergtour auf den Jochberg oder die Brecherspitze gehört für die Polizei definitiv nicht zu diesen triftigen Gründen. Und Picknick in den Parks ist genauso wenig erlaubt wie Sonnenbaden.

Zwar erlaubt die derzeit gültige Allgemeinverfügung das Verlassen der Wohnung für "Sport und Bewegung an der frischen Luft", allerdings "ausschließlich alleine oder mit Angehörigen des eigenen Hausstandes und ohne jede sonstige Gruppenbildung" und auch nur dann, wenn ein Mindestabstand von eineinhalb Metern eingehalten werden kann. Das zu garantieren dürfte in den beschriebenen Situationen freilich schwierig bis unmöglich sein, sagt Polizeisprecher Damian Kania.

Deshalb appelliert er an die Münchnerinnen und Münchner, das unter der Woche gemeinsam Erreichte nicht ad absurdum zu führen. Die Polizei bittet, dass man sich weiterhin auf das engere Umfeld "um den eigenen Wohnbereich herum beschränken sollte, um so an bestimmten Orten keine unnötige Mehrbelastung zu verursachen".

Denn mit den Ergebnissen ihrer Kontrollen in den ersten sechs Tagen der Ausgangsbeschränkungen ist die Münchner Polizei durchaus zufrieden: Seit vergangenen Samstag überprüften die Beamten in mehr als 34 000 Fällen, ob die Bestimmungen zum Schutz vor der Corona-Pandemie eingehalten wurden. Kontrolliert wurden Privatpersonen, aber auch Ladengeschäfte, Gastronomen und sonstige Einrichtungen. Die große Mehrzahl befolgte die Vorschriften. Verstöße betrafen fast ausschließlich die Einhaltung der Ausgangsbeschränkungen, darunter waren auch immer wieder Fälle verbotener Privatpartys.

Am Donnerstag gegen 16.45 Uhr wurden eine 28-Jährige aus dem Landkreis Ebersberg und ein 33-Jähriger aus München, auf der Klausenburger Straße in Bogenhausen polizeilich kontrolliert. Ein Anrufer hatte berichtet, dass zwei Personen auf der Straße stehen, dort mit Klopapier "rumwedeln" und dies verkaufen. Die beiden Personen wurden wegen eines Verstoßes gegen die Gewerbeordnung und gegen das Infektionsschutzgesetz angezeigt.

Die Zahl der von der Polizei entdeckten Verstöße liegt bei etwa vier Prozent, in jedem zweiten Fall war es mit Ermahnungen oder einem Aufklärungsgespräch nicht getan. Dann gab es Anzeigen. Insgesamt 721 Verstöße ahndete die Münchner Polizei seit Samstag vor einer Woche. Das sei dennoch "ein sehr guter Wert", sagt Polizeisprecher Kania. "Sehr viele haben das durch solidarisches Verhalten ermöglicht", lobt er die Münchnerinnen und Münchner. "Jetzt müssen wir aufpassen, dass das am Wochenende nicht einige wenige torpedieren."

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In ihrem Bereich wird die Münchner Polizei durch verstärkte Kontrollen darauf ein Auge haben. Vor allem in den Parks werde man aufpassen, dass keine Gruppen entstehen und nicht gegen den gebotenen Mindestabstand verstoßen wird. Kania hofft darauf, dass die Menschen sich weiterhin solidarisch und vernünftig verhalten, damit die Beamten möglichst wenig repressiv vorgehen müssen. Denn natürlich mache es den Polizisten auch keinen Spaß, bei schönem Frühlingswetter als Spielverderber auftreten zu müssen. Außerdem setzen sich die Beamten selbst einem Infektionsrisiko aus, wenn sie in Gruppen hineingehen müssen.

An Möchtegern-Bergsteiger appelliert der Polizeisprecher, zu Hause zu bleiben. Denn rechtlich verhindern kann die Münchner Polizei nicht, dass jemand ins Oberland aufbricht. Die dortige Polizei jedoch kann zur Gefahrenabwehr sehr wohl Menschen nach Hause schicken, wenn es an einem beliebten Ort zu voll wird. Einige Ausflüglerregionen haben schon zur Selbsthilfe gegriffen. So teilt etwa das Bergsteigerdorf Kreuth im Tegernseer Tal auf seiner Homepage mit: "Um den Ausflugsverkehr so weit wie möglich zu unterbinden, haben wir die von der Gemeinde unterhaltenen Wanderparkplätze geschlossen." Auch wenn oft von den Münchner Hausbergen die Rede ist: Zum eigenen Haushalt eines Münchners gehören sie nicht.

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