Die Münchner Justiz reagiert auf die Corona-Krise in unterschiedlicher Weise - je nach der Dringlichkeit der bei ihr anhängigen Verfahren. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) und das Münchner Verwaltungsgericht haben am Montag bekanntgegeben, dass sie ihren Sitzungsbetrieb bis zum 31. März komplett aussetzen. In dieser Zeit werden Eilverfahren ohne mündliche Verhandlung bearbeitet, des Weiteren Rechtsbehelfe - also Einsprüche, Beschwerden und ähnliches, die für gewöhnlich an Fristen gebunden sind. Nicht stattfinden kann eine für Mittwoch angesetzte Verhandlung am VGH, durch die vier Kläger die Stadt zwingen wollten, ihnen städtische Räume für eine Veranstaltung zur Verfügung zu stellen, in der es auch um die Positionen sogenannter Israel-Kritiker hätte gehen sollen, was die Stadt verweigert.
Die Zivilkammern des Landgerichts München I sind offen - allerdings entscheiden die Richter selbständig, ob Sitzungen stattfinden oder nicht. Gelegentlich jedoch werden sie auch dazu gezwungen: So mussten am Montag sämtliche Verhandlungstermine der Arzthaftungskammer abgesagt werden, weil für solche Verfahren in aller Regel medizinische Sachverständige, also Ärzte, gebraucht werden - und ihnen ist derzeit das Reisen verboten, entweder wegen des Ansteckungsrisikos, oder weil sie in ihren Kliniken gebraucht werden. Für Einstweilige Verfügungen im gewerblichen Rechtsschutz, die ihrem Wesen nach eilbedürftig sind, wurde eine interne Vertretung eingerichtet.
Das Amtsgericht meldet "bislang nur seltene Einzelfälle" von Termin-Absetzungen: "Es ist aber davon auszugehen, dass insbesondere aufgrund zunehmend geltend gemachter Verhinderungen von Verfahrensbeteiligten und zur Verringerung bzw. Verlangsamung möglicher Ansteckungen die Zahl abgesetzter Sitzungen noch zunehmen wird." Falls sich am Eingang zum Gericht in der Pacellistraße Schlangen von Rechtssuchenden bilden, stehen zwei Rechtspflegerinnen bereit, die klären, ob tatsächlich eine persönliche Vorsprache nötig ist oder ob ein Brief reicht - manchmal können sie die mitgebrachten Fragen auch direkt beantworten.
In der Strafjustiz ist die Entwicklung der Situation nach der Eskalation am Dienstag unklar: Jedenfalls ist die Cafeteria in der Nymphenburger Straße von heute an geschlossen, in der Kantine wird nur noch Justizpersonal bedient. Einfach absagen lassen sich viele Verhandlungen nicht: Wenn die Angeklagten in U-Haft sitzen, dürfen die Verfahren nicht zu lange hinausgezögert werden. Ermittlungsrichter und Staatsanwälte müssen sowieso weiterhin im Dienst und vor Ort bleiben - eine Beschuldigtenvernehmung geht nicht im Home-Office.